16. November 2022

Übergangsfrist UKCA für viele Produkte verlängert

Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert. Foto: Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge

Die UK-Regierung hat eine erneute Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte auf den 31. Dezember 2024 beschlossen. Bis dahin können im UK weiter Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden und das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig.

Bisher trifft diese Verschiebung derzeit jedoch noch nicht auf alle Produkte zu. Hierzu zählen unter anderem auch Bauprodukte. Die für die betroffenen Sektoren zuständigen Ministerien treffen derzeit sektorspezifische Regelungen. Die Rechtsvorschriften sollen in Kürze verabschiedet werden. So hofft das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) auf eine Verschiebung der Übergangsfrist auch für Bauprodukte. „Diese Verlängerung würde den Druck aus den Vorgängen nehmen und den Herstellern die nötige Zeit für die Umstellung geben“, so Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert.

Die offizielle Information der britischen Regierung dazu finden Sie über diesen Link.

Auf die Homepage des PIV geht es hier entlang.

 

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