31. Juli 2015

Langzeitschutz gegen Rückforderungen des Insolvenzverwalters

Grafik Insolvenzanfechtungspolice (Euler Hermes)

Wenn der Insolvenzverwalter zu Kasse bittet, hat dies für Lieferanten der insolventen Firmen oft unkalkulierbare Bilanzrisiken. Der Grund: Die aktuelle deutsche Rechtsprechung ermöglicht Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen bis zu 10 Jahre rückwirkend. Der weltweit führende Kreditversicherer Euler Hermes bietet mit seiner Insolvenzanfechtungspolice deshalb bereits seit Sommer 2014 einen Langzeitschutz für Unternehmen - und weitet diesen nun nochmals erheblich aus.


Euler Hermes bietet ab sofort neun verschiedene Optionen (statt bisher fünf) mit Versicherungssummen von bis zu 10 Millionen Euro (bisher 2,5 Mio. Euro und höhere Summen auf Anfrage) an - mit sofortiger Rückwärtsdeckung in voller Höhe und für die gesamten 10 Jahre. Auch Rechtsverfolgungskosten sind in der Anfechtungsversicherung enthalten - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Insolvenzordnung erlaubt rückwirkende Anfechtung

Nach Paragraph 133 der Insolvenzordnung ist eine Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich, um sie in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen. Damit soll die Benachteiligung einzelner Gläubiger verhindert werden. Das an sich ist nicht neu. Das zugrunde liegende Gesetz ist schon seit langer Zeit in Kraft. Erst die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) insbesondere durch ein Urteil aus 2012 macht daraus ein scharfes Schwert für den Insolvenzverwalter. Durch diese vom BGH veränderte faktische Beweislast sind Anfechtungen für den Insolvenzverwalter wesentlich einfacher und die Fälle, in denen Insolvenzverwalter bezahlte Rechnungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren zurückfordern - statt wie bisher nur für die letzten Monate vor der Insolvenz - nehmen seither sukzessive zu.

Verbuchte Zahlungen werden wieder zu offenen Forderungen

„In der Praxis bedeutet das, dass bereits sicher auf der Habenseite verbuchte Zahlungen plötzlich wieder zu offenen Forderungen werden können", sagt Jonas Müller, Leiter des
Produktmanagements bei Euler Hermes. „Das Ausfallrisiko von Forderungen steigt dadurch für Unternehmen häufig um ein Vielfaches an - im schlimmsten Fall kann sogar die Existenz des Betriebs bedroht sein. Wenn die angefochtenen Forderungen über mehrere Jahre zurückgefordert werden, reicht das Limit einer Warenkreditversicherung oft nicht aus. Angenommen ein Unternehmen schließt also heute eine Anfechtungsversicherung über € 10 Millionen ab und wenig später fordert der Insolvenzverwalter des inzwischen bankrotten Kunden über die vergangenen fünf Jahre € 10 Mio. zurück, entstünde dem Unternehmen bis auf den Selbstbehalt kein Schaden - auch wenn die angefochtenen Zahlungen bereits weit vor Abschluss der Police erfolgt sind."

Euler Hermes Anfechtungspolice

Die Euler Hermes Anfechtungspolice ist ein zusätzliches Sicherheitspaket zur klassischen Warenkreditversicherung. Sie deckt dabei alle Schäden aus Insolvenzanfechtungen oberhalb des Kreditlimits ab. Die passende Höhe der Versicherungssumme kann jedes Unternehmen aus neun Varianten frei wählen. Die Prämien belaufen sich dabei je nach gewählter Option auf 1 bis 2% der Versicherungssumme pro Jahr.

 

 

Weitere Infos finden Sie hier:
http://www.eulerhermes.de
http://www.eulerhermes.de/kreditversicherung/unsere-loesungen/anfechtungsversicherung/Pages/default.aspx