21. Oktober 2015

Glasnorm DIN 18008 online nutzbar

Nutzerin am Rechner mit Professional 3.0-Ergebnissen. Foto: mkt GmbH.

Die neue Glasnorm DIN 18008 ist bundesweit eingeführt und somit geltendes Recht. Da sich die Anforderungen der neuen Norm teilweise an bisherigen Richtlinien orientieren, bleiben Aspekte der gesetzlichen Anweisung für ausführende Glasleute unbeachtet.

So beispielsweise die Tatsache, dass auch bei so genannten Nachweiserleichterungen grundsätzlich eine Glasbewertung, also eine Berechnung zu erfolgen hat, die sich dem neuen Sicherheitskonzept der DIN unterwirft. Oder dass genau wegen dieses neuen, grundlegend anderen, europäisch basierten Konzeptes eigentlich jedes bisherige fachmännische Feeling in Frage zu stellen ist und nahezu alle, seien es neue oder Ersatzverglasungen, sinnvollerweise gerechnet werden sollten.

Bei Zweifel online arbeiten

Die Diskussionen darüber wollen, obwohl die DIN bereits jetzt mehr als ein Jahr in verschiedenen Bundesländern rechtliche Basis ist, nicht verstummen. Software-Programme zur sauberen Umsetzung werden nahezu nur von Nebengewerken, wie dem Holz- und vor allem Metallbau gekauft wie genutzt. Nicht jedoch vom Hauptklientel, dem Glaserfachbetrieb. Wer also derzeit noch zweifelt und keine Investition in eine Software tätigen, aber trotzdem normkonform arbeiten möchte, der kann ab sofort auf ondemand.mktsoftware.de die beiden Software-Produkte:


Glastik 5.0 Standard sowie
Glastik 3.0 Professional


im online-Betrieb nutzen. Für die reine Benutzung sowie der technischen Bereitstellung verlangt die mkt GmbH allerdings zum Abruf fixer Zeiteinheiten einen Obolus, der vor Inbetriebnahme zu vergüten ist.

Mehr dazu lesen Sie in unserer November-Ausgabe, die am 12.11. erscheinen wird.

Weitere Details finden Sie hier.