BB-Serie: Fit für den Wettbewerb?
Versand: Qualität und Vollständigkeit zählt!
Puffer am Ende der Verglasungslinie vor dem Versand. Foto: Fenster Ruoff GmbH & Co. KG.
Mit der Bauproduktenverordnung (BauPVO) und der darin geregelten Verpflichtung zur Ein- bzw. Durchführung einer Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) besteht seit dem 01.07.2013 die gesetzliche Verpflichtung für eine dokumentierte, ständige und regelmäßige Kontrolle. Dabei ist die Endkontrolle, neben der Wareneingangsprüfung und einem weiteren beliebigen Schritt in der Produktion, ein Pflichtbestandteil der WPK und damit ein Muss für jeden Fensterbauer. Bei der Endkontrolle sollte neben einer visuellen Prüfung (Profil und Glas), der Gängigkeit (Flügel, Beschläge), der Bearbeitungen (Entwässerungen, Verschraubungen, Dübellochbohrungen usw.), eine Vollständigkeitsprüfung der angebauten Elemente, aber auch der losen Zubehörteile des Auftrags durchgeführt werden.
Häufig wird diese Kontrolle nicht oder nicht ausreichend genug durchgeführt. Damit vergibt das Unternehmen die Chance, eventuelle Mängel noch kostengünstig zu beseitigen. Denn wenn der Mangel erst beim Kunden entdeckt wird, ist er i.d.R. nicht nur teurer zu beseitigen, sondern führt auch häufig zum ersten Ärger. Daher sollten nicht nur auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung das Unternehmen und die Mitarbeiter großen Wert auf eine einwandfreie Qualität und Vollständigkeit der Produkte legen. Einwandfreie, vollständig und termingerecht gelieferte Produkte haben einen sehr großen Anteil an einer dauerhaften Kundenbeziehung im Wiederverkaufsbereich und/oder, in Verbindung mit einer guten Montage, einer hohen Anzahl an Weiterempfehlungen im Endkundengeschäft.
Den kompletten Artikel lesen Sie in der neuen Ausgabe von bauelemente bau.