12. Juni 2017

Die KfW zahlt mit

Wärmegedämmte Haustüren mit einem UD-Wert von mindestens 1,3 W/(m²?K) werden mit einem Zuschuss von 10 Prozent der Investitionssumme durch die KfW-Bank gefördert.

Foto: Hörmann.

Wer sein Haus gegen Einbrüche schützen und den Komfort erhöhen möchte, kann mit dem Förderprogramm Nr. 455 „Altersgerecht Umbauen" der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen. Mit dem Förderprogramm 430 „Energieeffizient Sanieren" gibt es einen Zuschuss speziell für bessere Energieeffizienz. Auch dies ist eine Möglichkeit der Bezuschussung, auf dies Sie ihre Kunden hinweisen sollten.

Die neue Haustür muss jedoch bestimmten Anforderungen entsprechen, damit das Sanierungsprojekt gefördert werden kann:

• UD-Wert von 1,3 W/(m²·K) oder besser
• RC 2 Sicherheitsausstattung oder besser
• Mindestinvestitionssumme: 2.000 Euro

Sind diese Anforderungen erfüllt, kann ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent des Investitionsvolumens - mindestens 200 Euro, maximal 1.500 Euro - bei der KfW-Bank beantragt werden.

Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren"

Mit diesem Programm werden wärmegedämmte Haustüren gefördert. Voraussetzung ist, dass die Haustür mindestens einen UD-Wert von 1,3 W/(m²·K) oder besser aufweist, um mit einem Zuschuss von 10 Prozent der Investitionssumme - mindestens 300 Euro, maximal 5.000 Euro - gefördert zu werden.

Auf die Homepage von Hörmann gelangen Sie über diesen Link.

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