13. April 2018

Keine Doppelzertifizierung notwendig

Bernd Bielen vom IBT (links) und BPH-Geschäftsführer Heinz Blumenstein bieten nun gemeinsam eine Gruppenzertifizierung nach PEFC-Standard an. Foto: BPH.

Der Bundesverband ProHolzfenster e.V. (BPH) bietet seinen Mitgliedern ganz neu eine Gruppenzertifizierung nach PEFC-Standard an. Diese ermögliche es, auch FSC-zertifiziertes Holz zu verwenden. Eine Doppelzertifizierung sei somit nicht notwendig.

Fensterbauer müssen bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nachweisen, dass das von ihnen verbaute Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. So steht es im Leitfaden vom 6. Oktober 2017 zum Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten. Gemeinsame Herausgeber des Leitfadens sind das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Zusammen mit anderen Verbänden der Holzwirtschaft hatte der Bundesverband ProHolzfenster starke Bedenken gegen die Produktkettenzertifizierung geäußert, die vor allem kleine und mittlere Fensterbaubetriebe vor Probleme stelle.

Gemeinsame Lösung erarbeitet

„Damit unseren Mitgliedern künftig keine Nachteile bei öffentlichen Ausschreibungen entstehen und sich ihr Aufwand dennoch in Grenzen hält, haben wir jetzt eine Lösung erarbeitet", berichtet BPH-Geschäftsführer Heinz Blumenstein. In Zusammenarbeit mit dem It's Business Time Netzwerk für Nachhaltigkeit (IBT) können BPH-Mitgliedsunternehmen zu Sonderkonditionen an einer PEFC-Gruppenzertifizierung teilnehmen. Bei der Zertifizierung durch IBT erhält jeder Betrieb sein eigenes PEFC-Zertifikat, ausgestellt durch den TÜV Rheinland DIN Certco. Auch Einzelnachweise sind möglich.

Die Internetseite des BPH besuchen Sie am besten über diesen kleinen Umweg.

Wer sich für die PEFC-Gruppenzertifizierung des Bundesverbandes ProHolzfenster interessiert, kann dies hier tun.


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