19. November 2019

BIM-Projekte mit Fenstern, Türen und Fassaden

Wenn sich BIM als neue Planungs-Methode durchsetzt, dann haben gedruckte Pläne zur Abstimmung der Gewerke ausgedient. Foto: Borko Manigoda / Pixabay.

Gerade erschienen ist das neue VFF-Merkblatt BIM.01: 2019-11 „Building Information Modeling - Grundlagen zur Durchführung von BIM-Projekten mit Fenstern, Türen und Fassaden". Das unabhängig vom Rahmenmaterial für den gesamten Fenster-, Türen- und Fassadenbau gültige Merkblatt BIM.01 erläutert die digitale Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM).

Die Arbeit mit BIM besteht aus Entwicklung, Planung, Realisierung, Betrieb, Renovierung und Demontage von Bauprojekten. „Die Digitalisierung im Bau ist nicht mehr aufzuhalten", betont der Baurechtsexperte Markus Christoffel vom VFF. „Mit unserem Merkblatt geben wir unserer Branche eine wichtige Grundlage und Hilfestellung, um sich der neuen Arbeitsmethode BIM anzunähern."

Klärung der Begriffe und Aufgaben

Nach der Klärung des Anwendungsbereiches sowie der Begriffe und Definitionen folgt im Merkblatt eine ausführliche Erläuterung des Zusammenwirkens der Beteiligten mit der neugeschaffenen Position des BIM-Managers im Zentrum. Er wird vom Auftraggeber gestellt und steuert den Austausch der Daten und Informationen mittels der BIM-Software unter allen Beteiligten. Zentraler Begriff in der Arbeit mit BIM ist LoD (Level of Detail), der Detailierungsgrad, der mittels geometrischer Darstellung und sprachlicher Information konkretisiert wird. Diese Darstellungsweisen werden LoG (Level of Geometrie) und LoI (Level of Information) genannt - im Merkblatt wird ihr Zusammenhang in einer Grafik anschaulich verdeutlicht. Im Anschluss erläutert das Merkblatt dann im Einzelnen, wie BIM im Fenster-, Türen und Fassadenbau von der Planung über den Vertrag bis zur praktischen Durchführung umgesetzt werden kann. Dazu hat der VFF ein „Mustertemplate" erarbeitet, das ständig weiterentwickelt wird.

Rechtliche Tücken

„Die neue Arbeitsmethode BIM beinhaltet neue Projektinhalte, -abläufe und rechtliche Verantwortlichkeiten, die in den geltenden rechtlichen Regelwerken (u.a. VOB, BGB etc.) oft noch nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind." So heißt es in der Einleitung zu dem ausführlichen Schlusskapitel mit baurechtlichen Informationen. Neben der aufgrund der Rechtslage besonders wichtigen „Vertragsgestaltung" sind einige weitere Stichworte „Aus-schreibung und Vergabe", „Haftung" oder „Sicherungsmaßnahmen". Außerdem wird hier mit dem Thema „Mehrparteienvertrag" ein in Deutschland ungebräuchliches Rechtsinstrument erläutert. Alle wichtigen Regelungen sind im abschließenden Anhang des Merkblattes zusammengestellt.

Kann meine Software BIM?

„Für BIM-Neulinge empfiehlt sich ein Blick auf Seite 12 des neuen Merkblattes, wo das Systemangebot in Deutschland vorgestellt wird", so Christoffel. „Hier findet man Orientierung, ob und wie die bisher schon genutzte Software BIM-fähig gemacht werden kann."

Das Merkblatt BIM.01 wurde in der Arbeitsgruppe „Building Information Modeling" unter Regie des Ausschusses „VOB & Recht" und des Technischer Ausschuss des VFF in Zusammenarbeit mit der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren, dem Institut für Fenstertechnik und dem UBF (Unabhängige Berater für Fassadentechnik) erarbeitet.

Bezug

Das VFF-Merkblatt BIM.01: 2019-11 „Building Information Modeling - Grundlagen zur Durchführung von BIM-Projekten mit Fenstern, Türen und Fassaden" ist als Leseprobe auf der Homepage des Verbandes im VFF-Bereich „Normung und Technik" unter „Merkblätter und Mitgliederinfos" in Auszügen einzusehen. Das Merkblatt kann in gedruckter Form oder als PDF bei Beuth unter www.beuth.de (dann bei Suche „VFF" eingeben, komplettiert sich automatisch) bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 26,- Euro. Mitglieder des VFF erhalten je ein Exemplar kostenlos. Sammelbestellungen ab 50 Stück Druckexemplaren zum Sonderpreis auf Anfrage.

Auf die Homepage des Verbandes gelangen Sie über diesen Link.


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