2. April 2020

Steuer-Erleichterungen und Steuer-Stundungen

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Bundesregierung als auch die Bundesländer haben vielfältige Maßnahmen eingeleitet, um die Folgen der Corona-Krise für die Wirtschaft abzufedern und den Bestand von Unternehmen und Selbstständigen abzusichern. Zu dem mit vielen Milliarden Euro ausgestatteten Maßnahmenkatalog gehört auch die Möglichkeit der Stundung von Steuerzahlungen und Steuererleichterungen.

Verbessert wurden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen unter anderem bei der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Das soll Steuerpflichtigen und Unternehmen eine Zahlungspause verschaffen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Anpassung der Vorauszahlungen bei den Ertragsteuern. Außerdem kann bis zum Ende des Jahres auch auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden verzichtet werden.

Bei Fragen der Erleichterungen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer ist das Finanzamt der Ansprechpartner. Für von der Zollverwaltung verwaltete Steuern wie zum Beispiel die Energiesteuer und die Luftverkehrsteuer ist das zuständige Hauptzollamt der Ansprechpartner. Weitere Informationen zu zoll- und verbrauchsteuerrechtlichen Hilfen sind bei der Zollverwaltung zu erhalten.

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller wirtschaftlich tätig und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet ist. Die Antragsteller müssen versichern, dass sie durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und sich nicht bereits am 31. Dezember 2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Eine Fülle weiterer Fragen und Antworten zum Milliarden-Schutzschild für Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen unter diesem Link.


Sie wollen regelmäßig über aktuellen Neuheiten und Entwicklungen informiert sein? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter oder schließen ein Abonnement der Print beziehungsweise der e-paper Ausgabe von bauelemente bau ab.

Sie meinen, diese Meldung könnte auch für Ihre Kollegen von Interesse sein? Dann freuen wir uns über Ihre Weiterempfehlung!

Diese Nachricht teilen Facebook Logo Twitter/X Logo LinkedIn Logo Xing Logo Pinterest Logo



Das könnte Sie auch interessieren

9. Juli 2025

Veka ruft neue Endkunden-Kampagne ins Leben

Die Veka AG bricht kommunikativ zu neuen Horizonten auf: Mit der breit angelegten Markenkampagne „Wenn, dann Veka!“ steigt das Traditionsunternehmen erstmals in die direkte Ansprache von Endkundinnen und Endkunden ein und schafft dabei ein neues …

30. Juni 2025

Statement der RTG zum aktuellen Haushaltsentwurf

Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle RTG hat in einer Pressemetteilung ein Statement zum derzeit im Bundestag diskutierten Haushaltsentwurf abgegeben. Im Mittelpunkt des Statements stehen die die Branche betreffenden Punkte Bauturbo, …

31. Juli 2025

Neuer Oberlichtöffner von Hautau

Der bewährte motorische Oberlichtöffner Primat kompakt 300 von Hautau zeigt sich ab sofort in einem neuen Gewand und fügt sich nahtlos in die Comfort Drive Technologie ein. Damit stehen viele erweiterte Funktionen zur Verfügung, die beim …

zur Übersicht