29. Oktober 2020

Neue DIN 18073 ab November gültig

Luftdichtheit von Rollladenkästen. Foto / Grafik: ift Rosenheim

Ab November 2020 ist die überarbeitete DIN 18073 „Rollläden, Markisen und sonstige Abschlüsse im Bauwesen“ gültig. Sie dient dazu, Kriterien für die Anwendung von innen- und außenliegenden Abschlüssen nach den Produktnormen EN 13120 beziehungsweise EN 13659 sowie für Markisen nach EN 13561 objektbezogen zu ermitteln. Eingang in die Norm haben u.a. konkrete Anforderungen an die Luftdichtheit von Rollladenkästen gefunden, die auf den Ergebnissen eines ift-Forschungsvorhabens beruhen.

Ein wichtiges Bauteil in Bezug auf die Luftdichtheit der kompletten Gebäudehülle ist der Rollladenkasten. Die Praxis zeigt jedoch, dass die notwendige Luftdichtheit oft nicht gegeben ist. Geregelt wird die Luftdichtheit von Außenbauteilen in der Gebäudehülle in Deutschland in DIN 4108-2 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz“. Demnach müssen Außenbauteile entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht sein. Das Produkt Rollladenkasten mit seinen Konstruktionsfugen wird zwar in der Norm eindeutig benannt, ist jedoch bezüglich der Luftdichtheit nicht genauer geregelt.

Daher entwickelte das ift Rosenheim im Rahmen des öffentlich geförderten ift-Forschungsvorhabens „Luftdichtheit von Rollladenkästen“ [2] eindeutige Prüfkriterien für den Nachweis der Luftdichtheit von Rollladenkästen; darüber hinaus erarbeitete das ift ein Tabellenverfahren sowie Empfehlungen für konstruktive Ausführungen. Die Forschungsergebnisse wurden in der ift-Richtlinie AB-02/1 „Luftdichtheit von Rollladenkästen; Anforderung und Prüfung“ [3] veröffentlicht und nun in die DIN 18073 [1] übernommen.

Für die Ermittlung der Luftdurchlässigkeit des Rollladenkastens sind jetzt eindeutige Anforderungen festgelegt. Unterschieden wird wie folgt in:

Bauteil- oder Konstruktionsfugen, also beispielsweise Fugen zwischen Revisionsdeckel und Rollladenkasten. Hier gilt, bezogen auf die Länge des Rollladenkastens, als Anforderung an dessen Luftdurchlässigkeit ein maximaler Wert der Referenzluftdurchlässigkeit asb von 0,25 m3/[h x m x (daPa)2/3]. Für den Nachweis der Luftdichtheit sind in der ift-Richtlinie alternativ auch konstruktive Merkmale festgelegt. Somit ist für den entsprechenden Nachweis nicht immer eine Prüfung erforderlich.

Funktionsfugen wie beispielsweise Gurt- oder Kurbeldurchführungen sowie Installationsdosen bei elektromotorischer Bedienung. Für die Funktionsfugen, also die Durchführung von Bedienteilen, wurden entsprechende Klassen der Luftdurchlässigkeit definiert. Sofern nicht anders gefordert, ist nach DIN 18073 mindestens die Klasse 1 einzuhalten.

Eine direkte und praxisbezogene Umsetzung der DIN 18073 ermöglichen zudem die Einsatzempfehlungen, die sich in den informativen Anhängen A bis C der Norm zu Ausführungsempfehlungen, Anwendungsbeispielen und Beispielen für Lastannahmen finden.

Weitere Änderungen gegenüber der Vorgängernorm DIN V 18073:2008-05 sind u.a. die Herausnahme der Anforderungen an Tore und an Verdunkelungsanlagen, die Anpassung des Inhalts an DIN EN 13561 und DIN EN 13659 sowie eine umfangreiche Beschreibung der Eigenschaften.

Die Homepage des ift Rosenheim rufen Sie am besten über diesen Link auf.

 

Literatur

[1] DIN 18073:2020-11: Rollläden, Markisen und sonstige Abschlüsse im Bauwesen – Begriffe und Kriterien zur Anwendung. Beuth Verlag GmbH, Berlin

[2] Sack, N.; Jehl, W.: Erarbeitung von Konstruktionsempfehlungen für die Luftdichtheit von Rollladenkästen. Forschungsbericht des ift Rosenheim, Juli 2009

[3] ift-Richtlinie AB-02/1: Luftdichtheit von Rollladenkästen; Anforderung und Prüfung. ift Rosenheim, März 2010

 

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