21. September 2021

VFF rät: Förderungen nicht verschenken!

Bund gibt bis zu 15.000 Euro

15.000 Euro können Eigentümer bei der Fensterförderung einstreichen. Foto: VFF / hilzinger

Haus- und Wohnungsbesitzer können durch den Einbau neuer Fenster Energie sparen. Welche neuen staatlichen Fördermittel es dafür gibt und wie sich die Verkäufer von energieeffizienten Bauelementen an den Endkunden in Bezug auf die Beratung positionieren können, verrät der Verband Fenster + Fassade (VFF).

Über alte, einfach verglaste Fenster geht noch immer viel zu viel Wärme und Energie verloren. Moderne energieeffiziente Fenster sind dagegen echte Energiesparer. Hierbei ist der Wärmedurchgangskoeffizient entscheidend. Je niedriger dieser ist, umso weniger Energie geht verloren. Der sogenannte U-Wert liegt bei alten Einfachverglasungen in der Regel bei immensen fünf W/m²K. Förderfähige Fenster haben dagegen einen Wert von 0,95 W/m²K oder weniger.

Ein Wärmedurchgangskoeffizient von 0,95 W/m²K ist deshalb auch die Voraussetzung, um die Förderung zu bekommen. Wer beispielsweise ein neues Fenster von rund 1,7 Quadratmetern einbaut, spart im Jahr bis zu 500 kWh Energie. „Die Energieersparnis ist einer der Hauptgründe, warum der Einbau energieeffizienter Fenster steuerlich gefördert wird“, betont VFF-Geschäftsführer Lange.

15.000 Euro Zuschuss sind möglich

„Wer die neuen Fenster als Einzelmaßnahme mit eigenen finanziellen Mitteln sanieren will, kann bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude einen Zuschuss von maximal 20 Prozent der einzelnen Sanierungsmaßnahmen beantragen“, erklärt der Fensterexperte. „Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von fünf Prozent ist möglich, wenn der Fenstertausch als Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans geplant wird (iSFP-Bonus).“ Dieser Plan listet weitere potenzielle Sanierungsmaßnahmen eines Hauses auf. So lassen sich bis zu 15.000 Euro Förderung einstreichen (25 Prozent des maximalen Förderbetrags von 60.000 Euro pro Wohneinheit).

Auch als Tilgungszuschuss möglich

Alternativ können Bauherren seit dem 1. Juli 2021 neue Fenster über den KfW-Kredit 262 finanzieren. Maximal 60.000 Euro Darlehen sind innerhalb eines Kalenderjahres für Einzelmaßnahmen im Bereich Fenstermodernisierung, Sonnenschutz und/oder Automation der Gebäudehülle möglich. Zusätzlich zum zinsgünstigen Darlehen gibt es hier noch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten, also maximal 12.000 Euro. Auch hier gilt: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan sind weitere fünf Prozent an Tilgungszuschuss möglich.

Voraussetzungen beachten

Für alle Maßnahmen gilt: „Die Förderungen müssen immer vor Beginn der Sanierung beantragt und dabei ein zertifizierter Energieberater mit einbezogen werden“, betont Lange abschließend. „Der Experte beurteilt das Sanierungsprojekt und erstellt die notwendigen Dokumente für den Förderantrag.“

Die Energieberatung wird mit 80 Prozent Zuschuss gefördert, die spätere Fachplanung und Begleitung mit 50 Prozent. Maximal 4.000 Euro pro Vorhaben gibt die KfW-Bank für die Begleitung durch einen Experten. Einen Energie-Effizienz-Experten, der einen beim individuellen Sanierungsplan unterstützt, findet man unter diesem Link.

Auf die Homepage des VFF gelangen Sie über diesen Link.

 

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