„Für unsere Mitglieder ist der Fördermittel-Service kostenfrei“
bauelemente bau im Gespräch mit Frank Lange, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF)
Ende September hat die Bundesregierung unter anderem ein Maßnahmenpaket auch für Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle beschlossen. Dazu wird die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen bei der BAFA wie beispielsweise die Fenstersanierung von 15 Prozent auf 30 Prozent verdoppelt. Die abschließende neue Förderrichtlinie voraussichtlich zum 1. Januar 2024 steht noch aus. Die Beantragung dieser Fördergelder macht der Verband Fenster + Fassade (VFF) mit einem neu geschaffenen einfachen Antragsformular jetzt noch einfacher. Denn die BAFA-Zuschussförderung für Fenster und Türen kann jetzt über den VFF, ohne dass es eines zusätzlichen externen Energie-Effizienz-Experten bedarf, sofort im Kundengespräch beantragt werden. Frank Lange, Geschäftsführer des VFF, appelliert nachdrücklich, die sich damit bietende Chance für mehr Umsatz im Bereich der Fenstersanierung aktiv zu nutzen. Wir sprachen am Rande der Rosenheimer Fenstertage mit ihm über die Modalitäten und Bedingungen.
Herr Lange, bitte erläutern Sie unseren Lesern die Unterschiede zum bisherigen Beantragungsverfahren!
Für die bisherige Beantragung von Förderungen im Zuge der BAFA braucht der Fensterfachbetrieb oder Fachhandelspartner immer einen externen Energie-Effizienz-Experten. Der VFF hat mit seinem Programm zum VFF-Fördermittel-Service hier schon im letzten Jahr über das bereits bestehende Verfahren exklusiv für VFF-Mitglieder als Online-Antragvariante eine Vereinfachung geschaffen. Durch das jetzt nochmals neue „vereinfachte Antragsverfahren“ kann das Fachunternehmen direkt im Kundengespräch das Angebot technisch und kaufmännisch besprechen und zugleich den Förderantrag zur BAFA direkt mit dem Endkunden ausfüllen und unterschreiben und so gleich zur Beantragung fertig machen.
Wer kann das vereinfachte Verfahren nutzen?
Dieses vereinfachte Antragsverfahren steht allen Betrieben und allen Fachhandelspartnern zur Verfügung, auch denen, die zunächst noch nicht VFF-Mitglied sind. Um das Verfahren nutzen zu können, muss sich der Betrieb jedoch beim VFF registrieren, um eine entsprechende Kunden-Nummer als Zugangsberechtigung zu bekommen. Der ausgefüllte Förderantrag wird nämlich im Zuge der Beantragung und Verfolgung bei der BAFA noch mal durch den VFF/Febis als Experte geprüft. Und dafür bedarf es der Berechtigung durch die entsprechende Kunden-Nummer.
Viele Ihrer Mitglieder vermarkten ihre Produkte über den Bauelemente-Fachhandel. Steht deren Fachhandelspartnern ebenfalls diese Möglichkeit offen?
Dieses vereinfachte Verfahren wurde gerade deshalb entwickelt, um es allen Fachhandelspartnern zugänglich zu machen. VFF-Mitgliedern steht dieser Service nach Registrierung kostenfrei zur Verfügung. Fachhandelspartner, die nicht VFF-Mitglied sind, müssen sich beim VFF registrieren. Voraussetzung ist, dass der Nutzer den Fenstervorlieferanten benennt. Dieser muss VFF-Mitglied sein. Zudem muss der Nutzer eine jährliche Nutzungspauschale an den VFF in Höhe von 350,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Rahmen einer Zugangsvereinbarung entrichten. Die Registrierung geht ganz unkompliziert online über die Seite www.vff-foerderservice.de.
Was ist dazu nötig?
Kumulative Voraussetzungen für die Übermittlung der Kunden-Nummer zur Nutzung des vereinfachten Antragsverfahrens durch den VFF/febis sind: Erstens die Unterzeichnung der Zugangsvereinbarung durch einen gesetzlichen Vertreter beziehungsweise nachweislich Bevollmächtigten für den Nutzer und VFF. Zweitens muss der Nutzer zunächst nicht Mitglied im VFF sein. Drittens benennt der Nutzer den Fenstervorlieferanten. Dieser muss VFF-Mitglied sein. Viertens entrichtet der Nutzer eine jährliche Nutzungspauschale an den VFF in Höhe von 350,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungslegung erfolgt durch den VFF.
Wie hoch ist der Zeitaufwand für das Ausfüllen des Förderantrages?
Das gesamte Dokument umfasst einschließlich aller Vorinformationen nur sechs Seiten. Dieses kann jeder auf der frei zugänglichen Seite www.vff-foerderservice.de herunterladen, sodass der Fachbetrieb dieses Dokument direkt ins Kundengespräch mitnehmen kann. Das Ausfüllen sollte maximal 15 Minuten betragen.
Welche Kosten kommen auf die Unternehmen zu?
Das Verfahren ist für VFF-Mitglieder kostenfrei. Fachhandelspartner, die noch nicht VFF-Mitglied sind, zahlen, wie oben erläutert, eine Jahrespauschale von netto 350,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Was hat der Endkunde für den Service zu berappen, dass ihm die Beantragung der Fördermittel komplett abgenommen wird?
Der Förderantrag über die BAFA wird immer direkt zwischen dem Kunden und dem VFF-Dienstleister febis berechnet und kostet brutto einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer 349,00 Euro. Dem Unternehmen entstehen hier keine Kosten. Wir geben auf unserer Seite www.vff-foerderservice.de aber mit der Musterformulierung „Aufschiebende Bedingung“ dem Unternehmen eine rechtssichere Formulierung an die Hand, wie bereits vor Antragstellung des Förderantrages der Liefer- und Leistungsvertrag beziehungsweise Kaufvertrag für die Fenster abgeschlossen werden kann.
Ihr Appell an die Mitglieder und die Fensterbranche?
Mit diesem vereinfachten Antragsverfahren und den Tipps zum Beispiel zu den „Aufschiebenden Bedingungen“ geben wir der Branche und somit allen Fachhandelspartnern ein sehr einfaches Verfahren an die Hand, im Zuge von Endkundengesprächen die Förderung gleich als Dienstleistung mit anzubieten, ohne dass ein weiterer externer Energie-Effizienz-Experte eingeschaltet werden muss. Unter der Maßgabe, dass es demnächst 30 Prozent Zuschussförderung vom Staat gibt, sollte jeder Vertriebler diese Chance nutzen, mehr Fenster für die energetische Sanierung zu verkaufen. Denn jedes neue Fenster trägt zum Klimaschutz und zu einem klimaneutralen Gebäudebestand bei.
Den Fördermittel-Service erreichen Sie über diesen Link.
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