Bis zu 30 Prozent für neue Fenster
Neue BEG-Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft
Am 17. November 2024 hat der Haushaltsausschuss der neuen BEG-Förderrichtlinie zugestimmt. Die (bis zu) 30 Prozent Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und damit auch für die Sanierung mit neuen Fenstern kommt also.
Die Richtlinie wird nun in Kürze in der finalen Version im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Finanzierung des „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) in Höhe von 60 Milliarden Euro für nichtig erklärt hat, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner noch am Tag der Urteilsverkündung klargestellt, dass die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) nicht von der Sperre betroffen ist, die infolge des Urteils für den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgesprochen wurde. Somit kann die neue BEG-Förderrichtlinie zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Die Regelungen sehen für die Gebäudehülle Folgendes vor:
(1) Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Der Zuschuss von bisher 15 Prozent gilt weiterhin und wird ergänzt um einen weiteren Zuschuss in Höhe von 10 Prozent als Konjunkturbooster. Somit gibt es insgesamt zum Beispiel für neue Fenster bei einer Investition von bis zu 30.000,00 Euro einen Zuschuss von 25 Prozent.
(2) Davon abweichend erhöht sich die Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird (iSFP = individueller Sanierungsfahrplan). Dazu muss ein individueller Sanierungsfahrplan aufgestellt werden. Der Zuschuss zu (1) erhöht sich dann um weitere 5 auf insgesamt 30 Prozent. Somit gibt es insgesamt bei Vorliegen eines iSFP zum Beispiel für neue Fenster bei einer Investition von bis zu 60.000 Euro einen Zuschuss von 30 Prozent.
Jetzt heißt es schnell sein…
Der oben aufgeführte Konjunkturbooster in Höhe von 10 Prozent ist jedoch leider bis zur Ausschöpfung eines Sonderbudgets in Höhe von drei Milliarden Euro (bezogen auf die Summe aus der Grundförderung) gedeckelt.
Der VFF wird diese angepassten Förderbedingungen jetzt zum 1. Januar 2024 in sein Programm VFF Fördermittel-Service einarbeiten und auch das vereinfachte Antragsformular anpassen. Der VFF arbeitet zudem daran, dem Fensterhersteller bzw. Fachhandelspartner ein vereinfachtes Verfahren zum iSFP anzubieten. Diese Möglichkeit wird auch zum 1. Januar 2024 vom VFF angeboten, jedoch bedarf es dafür eines Vor-Ort-Termins mit dem Experten und in der Regel einer Bearbeitungs- und Gehmigungszeit von mehreren Wochen.
Nähere Informationen zum Verband Fenster und Fassade erhalten Sie hier.
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