8. Dezember 2023

Neue Anforderungen für Prüfung und Klassifizierung von Vorhangfassaden

CE-Kennzeichnung im Rahmen des ift-Forums

Fassadenprüfung im ift Rosenheim mit Ermittlung der Durchbiegung und Luftdurchlässigkeit bei Windsog nach DIN EN 12153. Foto: ift Rosenheim

Fassaden sind anspruchsvolle Bauelemente, deren Funktion durch Prüfungen auf Grundlage aktueller Normen nachgewiesen werden muss. Geänderte Prüfverfahren haben zur Folge, dass die Prüfzeugnisse nicht mehr gültig sind und eine baurechtlich korrekte CE-Kennzeichnung nicht mehr zulässig ist. In den aktualisierten Normen DIN EN 12153 (Prüfung) und DIN EN 12152 (Klassifizierung) ergeben sich wichtige Änderungen bezüglich der Prüfung und Klassifizierung der Luftdurchlässigkeit. Hersteller von Fassaden und Fassadensystemen (Systemgeber) sollten daher ihre Prüfnachweise sorgfältig prüfen, ob diese den neuen Anforderungen entsprechen und die geänderten Anforderungen erfüllen.

Im Dezember 2023 werden mit der DIN EN 12153 (Prüfung) und der DIN EN 12152 (Klassifizierung) zwei aktualisierte Normen für die Prüfung und Klassifizierung der Luftdurchlässigkeit von Vorhangfassaden als deutsche Fassung veröffentlicht. Damit sind die neuen Normen bei der Prüfung, Klassifizierung und CE-Kennzeichnung zu beachten. Denn in der Produktnorm für Vorhangfassaden DIN EN 13830:2003 sind EN 12153 und EN 12152 gemäß Absatz 4.4 als „undatiert“ aufgeführt. Dies bedeutet, dass immer die aktuellste Fassung für die CE-Kennzeichnung herangezogen werden muss, um die normativen und damit baurechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Nominative Änderungen

Deshalb sollten Hersteller von Fassaden und Fassadensystemen (Systemgeber) die relevanten Änderungen kennen und beachten:

1. Das bisher lediglich als optional angegebene Prüfverfahren der EN 12153 für die Ermittlung der Luftdurchlässigkeit bei negativem Druck (Windsog) wurde nun verpflichtend eingeführt.

2. Bei der Beschreibung der Klassifizierung der Klasse „AE“ gemäß EN 12152 muss der maximale Prüfdruck angegeben werden; beispielsweise ist nun eine Klassifizierung wie AE+1200 möglich, wenn die Luftdichtheit einer Vorhangfassade bei einem maximalen Prüfdruck von 1.200 Pa ermittelt wurde.

3. Einführung einer neuen Klassifizierung der Luftdurchlässigkeit bei negativem Druck (Windsog), sodass in den Klassifizierungsberichten nicht mehr nur eine, sondern jetzt vier Klassen angegeben werden müssen.

Konsequenzen

Hersteller von Fassaden und Fassadensystemen (Systemgeber) sollten daher ihre Prüfnachweise sorgfältig prüfen, ob diese den neuen Anforderungen entsprechen und die höheren Anforderungen erfüllen. Inhaber und Verwender von ift-Prüfzeugnissen brauchen in der Regel aber keine neuen Prüfungen durchzuführen, denn im ift Rosenheim wurde schon seit Erscheinen der ersten Prüfnorm im Jahr 2000 grundsätzlich die Luftdichtheit bei Windsog nach diesem Verfahren ermittelt. Damit brauchen sich Inhaber und Verwender von ift-Prüfzeugnissen grundsätzlich keine Sorgen zu machen und können die CE-Kennzeichnung baurechtlich korrekt durchführen.

Was ist zu tun?

Um bestehende Prüfergebnisse, quasi nach „alter Norm“, weiterhin für die CE-Kennzeichnung verwenden zu können, muss der Hersteller beziehungsweise Systemgeber die notifizierte Prüfstelle (Notified Body) zu Rate ziehen, die die Prüfungen und Leistungsbewertungen vorgenommen hat, die auch auf dem CE-Zeichen angegeben sind. Die Prüfstelle verifiziert die Normenänderung und entscheidet, ob eine erneute Produktprüfung erforderlich ist oder im Idealfall ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden kann. Ist dies möglich, wird ein entsprechendes Bewertungsdokument inklusive neuem Klassifizierungsbericht erstellt. Das ift Rosenheim kann für diese Verifizierung auf eine umfangreiche Normendatenbank und für die Leistungsbewertung auf ein digitales Archiv mit den entsprechenden Prüfergebnissen und -dokumenten zurückgreifen („historische Daten“). Erfahrungsgemäß kann in den meisten Fällen diese Leistungsbewertung ohne neue Produktprüfungen erfolgen.

Weiterhin sollte auch auf folgende Aspekte geachtet werden, die zwar nicht neu sind, aber häufig falsch interpretiert werden:

  • Die Anwendung der neuen Prüf- und Klassifizierungsnormen betreffen auch Fassadenprojekte, die nach internationalen Regelungen (beispielsweise CWCT – Centre for window and cladding technology), geprüft werden sollen.
  • Wenn Vorhangfassaden in Verbindung mit vorgefertigten Steinelementen geprüft werden, die an die Fassadenkonstruktion anschließen oder in die die Fassadenkonstruktion eingebaut sind, dürfen die Flächen und Fugen der Steinelemente für die Prüfung nicht der Vorhangfassade hinzugerechnet werden. Das bedeutet, dass nur die Fugenlängen und Fläche der eigentlichen Fassadenkonstruktion für die Klassifizierung herangezogen werden dürfen. Eine „informative“ Prüfung der Gesamtkonstruktion (Fassade + Steinelemente) „in Anlehnung“ ist natürlich möglich.
  • Eine Prüfung von öffenbaren Elementen ist nach EN 12153 zwar möglich, aber eine Klassifizierung nicht. Sollte eine Klassifizierung für öffenbare Elemente erforderlich sein, so ist eine separate Prüfung auf einem geeigneten Prüfstand nach EN 1026 und Klassifizierung nach EN 12207 erforderlich.

 

Den Artikel lesen Sie auch in der Dezember-Ausgabe von bauelemente bau im Rahmen des „ift-Forums“ auf Seite 17.

Die Website des ift Rosenheim rufen Sie über diesen Link auf.

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