Revision der TBDK veröffentlicht
Prüfung mit statischer Belastung für Ecklagerbauteile

Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. hat Ihre Richtlinie zur "Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen" (kurz: TBDK) als neue Fassung mit Stand 2014-05-05 veröffentlicht. Die bisher gültige Fassung der TBDK (Ausgabedatum 2011-02-04) wird durch diese Neuauflage ersetzt. Die Revision wurde notwendig, um die Richtlinie an die technischen Innovationen und die in den vergangenen Jahren gewonnen Erfahrungswerte anzupassen.
Bereits vorhandene Prüfergebnisse für aufliegende Beschläge, die an Flügeln bis 150 kg eingesetzt werden, bleiben unverändert gültig. Erneute Prüfungen sind bis zu dieser Flügelmasse nicht erforderlich. Bei Flügelmassen größer 150 kg und beim Einsatz von verdeckt liegenden Ecklagern werden jedoch neue Prüfungen entsprechend den überarbeiteten Anforderungen der verbesserten TBDK erforderlich.
Hierzu der Obmann des verantwortlichen Güteunterausschusses Rene Baumgartner: „Wir möchten mit der TBDK dem Fenster- und Fenstertürenhersteller Hilfestellung geben, die Befestigung der tragenden Beschlagteile korrekt zu dimensionieren, um die Beanspruchungen auf die Lagerstellen, die sich durch den Gebrauch seiner Bauelemente ergeben, sicher abtragen zu können. Durch die vorgenommene Revision sind die Anforderungen an die Befestigung von Beschlägen an Fenstern und Fenstertüren besser reproduzierbar. Die ausführlichen Definitionen, insbesondere zu den Begriffen "aufliegend", "verdeckt liegend" oder "halbverdeckt liegend", bleiben unverändert."
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Neue Grenze bei 150 kg maximaler Flügelmasse
In einem neuen Kapitel 4 werden die Grenzen der Richtlinie beschrieben. Bis zu einer maximalen Flügelmasse von 150 kg kann wie bisher die nach der europäischen Norm EN 13126-8, QM 328 oder RAL-GZ 607/3 ermittelte Dauerfunktionsfähigkeit der Beschläge auf den Einsatz in Fenstern und Fenstertüren übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der Vorgaben in der Beschlagdokumentation (insbesondere der Anwendungsdiagramme) und der Festlegungen der TBDK. Für Flügelmassen > 150 kg haben die Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren gezeigt, dass die Ergebnisse aus Dauerfunktionsprüfungen des Beschlages nicht mehr allein durch das bisherige Verfahren auf den Einsatz in Fenstern und Fenstertüren übertragen werden kann. Der Hersteller von Fenstern und Fenstertüren muss den Nachweis zur Bestimmung des Widerstandes seiner Fenster oder der Fenstertüren bei wiederholtem Öffnen und Schließen nach EN 1191 führen.
Beschreibungen zu Prüfabläufen und Annahmekriterien detailliert und erweitert
Im erweiterten Kapitel 6 werden mit Blick auf eine bessere Reproduzierbarkeit sowohl Prüfabläufe und erforderlichen Probekörper als auch die Annahmekriterien detaillierter beschrieben. Die Ecklager-Prüfung wurde komplett neu entwickelt. Bei technischer Vergleichbarkeit von aufliegenden Scheren- und Ecklagern kann aber nach wie vor bei Flügelmassen bis maximal 150 kg auf eine Prüfung des Ecklagers verzichtet werden.
Handlungsbedarf für Hersteller von Fenstern und Fenstertüren
Bereits vorhandene Prüfergebnisse für aufliegende Beschläge, die an Flügeln bis 150 kg eingesetzt werden, bleiben unverändert gültig. Erneute Prüfungen sind nicht erforderlich. Bei Flügelmassen > 150 kg und beim Einsatz von verdeckt liegenden Ecklagern werden jedoch Prüfungen entsprechend den überarbeiteten Anforderungen der neuen TBDK erforderlich.
Umfangreiches Know-how in Revision eingeflossen
An der umfangreichen Revision der Richtlinie haben unterschiedliche Institutionen und Prüfinstitute mitgearbeitet und dabei ihr Know-how mit eingebracht:
- Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie e.V., Velbert
- RAL-Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofilsysteme e.V., Bonn
- PIV Prüfinstitut Schlösser und Beschläge, Velbert
- ift Institut für Fenstertechnik, Rosenheim
- Technischer Ausschuss des VFF, Frankfurt
Die Richtlinie kann kostenlos in 25 Sprachen auf der Homepage der Gütegemeinschaft Schlösser- Beschläge e.V., zu erreichen unter www.beschlagindustrie.de, heruntergeladen werden.
Kontakt:
Martin Bürgel
Technischer Geschäftsführer
Gütegemeinschaft Schlösser & Beschläge e. V.
Postfach 10 03 70, 42503 Velbert
Offerstr. 12, 42551 Velbert
Telefon: 02051/9506-10
Telefax: 02051/9506-20
E-Mail: buergel@piv-velbert.de
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