8. April 2019

BHE warnt vor nicht zugelassenen Feststellanlagen

Eine DIBt-konforme Feststellanlage besteht aus: (1) Brandmelder an der Decke oder (2) Brandmelder am Sturz, (3) Feststellvorrichtung, (4) Auslösevorrichtung und Energieversorgung. Grafik: BHE.

Brandschutztüren erfüllen eine wichtige Funktion im Brandschutz. Sie verhindern, dass Rauch und Feuer im Ernstfall von einem auf den anderen Brandabschnitt übergreifen können. Werden solche Türen offen gehalten, müssen dafür zugelassene Feststellanlagen verwendet werden. Der BHE, Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., weist in einer aktuellen Stellungnahme nachdrücklich darauf hin, dass an Brandschutztüren ausschließlich DIBt-zugelassene Feststellanlagen installiert werden dürfen.

Laut BHE werden derzeit in Deutschland nachrüstbare Feststellvorrichtungen für Brandschutztüren angeboten, die den Eindruck erwecken, sie dürften als Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse verwendet werden. Diese Produkte sind zwar nach DIN EN 1155 „Schlösser und Baubeschläge - Elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen für Drehflügeltüren" als Feststellvorrichtung geprüft, aber nur hinsichtlich der Beschläge. Diese nachrüstbaren Feststellanlagen entsprechen somit nicht der Definition „Feststellanlage", die in den DIBt-Richtlinien festgeschrieben ist. Demnach sind Feststellanlagen Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen.

Die Mindestvoraussetzungen

Die Richtlinien beschreiben ebenfalls die erforderliche Mindestausstattung: Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung. Ein wichtiger Grundsatz ist: Alle systemzugehörigen Teile müssen zusammen geprüft und zugelassen werden. Ein einziges nicht zugelassenes Teil hat zur Folge, dass die gesamte Anlage nicht zugelassen ist! Systeme, die durch ein akustisches Signal eines Rauchwarnmelders oder einer Alarmsirene ausgelöst werden, sind nicht DIBt-konform und entsprechen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Eindrückliche Mahnung

Oliver Eckerle, Produktmanager Markt bei Hekatron Brandschutz, betont: „Wir vom BHE weisen Bauherren und Gebäudebetreiber eindringlich darauf hin, dass die Verwendung nicht DIBt-zugelassener Produkte an Brandschutztüren gegen das Bauordnungsrecht verstößt. Das kann dazu führen, dass die bauaufsichtliche Betriebsgenehmigung für das Gebäude erlischt bzw. der Bestandsschutz verloren geht. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Bauherren und Gebäudebetreiber deshalb die Installation, Abnahme und spätere Wartung ausschließlich von autorisierten Fachkräften durchführen lassen."

Die BHE-Datenbank im Internet hilft bei der Suche.


Sie wollen regelmäßig über aktuellen Neuheiten und Entwicklungen informiert sein? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter oder schließen ein Abonnement der Print bzw. der e-paper Ausgabe von bauelemente bau ab.

Sie meinen, diese Meldung könnte auch für Ihre Kollegen von Interesse sein? Dann freuen wir uns über Ihre Weiterempfehlung!

Diese Nachricht teilen Facebook Logo Twitter/X Logo LinkedIn Logo Xing Logo Pinterest Logo



Das könnte Sie auch interessieren

30. März 2026

Messeduo endet mit positiver Bilanz

Mit einem Energieschub sowie einer spürbaren Dynamik an den beiden mittleren Messetagen und einem Austellerplus gegenüber der Vorveranstaltung ist das Messeduo aus Fensterbau Frontale und Holz-Handwerk 2026 nach vier intensiven und inspirierenden …

20. April 2026

Holzfenster, Sonnenschutz und Automatisierung wachsen zusammen

Ende letzter Woche fand in der Sun Academy von Warema der ProHolzfenster Partnerkongress des Bundesverbandes ProHolzfenster statt. In einem sehr offenen Format diskutierten die rund 150 Teilnehmenden sowie auch die Unternehmen Warema als Gastgeber sowie Weinig …

20. Mai 2026

H.B. Fuller bekennt sich mit mehrjähriger Investitionsstrategie zum Standort Pirmasens

H.B. Fuller investiert über mehrere Jahre einen mittleren einstelligen Millionenbetrag in den Standort Pirmasens der Kömmerling Chemische Fabrik GmbH. Mit dieser Entscheidung bekräftigt das Unternehmen sein langfristiges Bekenntnis zum Standort und …

zur Übersicht