14. August 2019

Smart Home oder ?keiner blickt durch"

Die Fülle an Smart Home Lösungen, die heute angeboten werden, überfordert den Verbraucher. Foto: Gerd Altmann / Pixabay.

Von Smart Home ist aktuell viel die Rede. Das Angebot reicht von der einfachen vernetzten Steckdose bis zum komplett vernetzten Haus. Bereits im Jahr 2015 hatte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bei einem Marktcheck zu Smart-Home-Angeboten festgestellt, dass sich die teils sehr unterschiedlichen Produkte nur schlecht vergleichen lassen. Eine weitere Untersuchung im dritten Quartal 2018 zeigte, dass der Markt nach wie vor sehr unübersichtlich ist.

Außerdem hielten sich die Anbieter nicht an die gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen des 4. Verbraucherdialogs „Smart Home", so die Kritik von Verbraucherzentrale und rheinland-pfälzischem Verbraucherschutzministerium.

„Verbraucherinnen und Verbraucher sind neugierig auf die neuen Angebote für ein smartes, intelligentes Zuhause, häufig aber auch besorgt und überfordert. Besorgt, insbesondere über den Umgang mit ihren persönlichsten Daten und ob die Daten sicher sind. Und überfordert aufgrund der Vielzahl, häufig nicht kompatibler und nicht ausreichend vergleichbarer Angebote", erklärt Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel. „Diese Sorgen gilt es ernst zu nehmen. Daher ist mir wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend Vergleichsmöglichkeiten haben und ihre Daten in ihrem Smart Home genauso sicher sind, wie in einem analogen Zuhause", so Spiegel weiter.

Kompatibilität ist nicht gewährleistet

„Die Komponenten der verschiedenen Anbieter sind nicht kompatibel. Kundinnen und Kunden sind daher an einen Anbieter gebunden", kritisiert Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale. „Dadurch sind sie in ihrer Flexibilität eingeschränkt. Sollte ein Anbieter in der Zukunft seinen Dienst einstellen oder in Konkurs gehen, ist das für die Nutzer und Nutzerinnen problematisch. Denn sie können nicht ohne weiteres auf die Produkte anderer Anbieter wechseln."

Komplizierte Produkt- und Preisgestaltungen machen es außerdem für Verbraucher schwierig, eine aufgeklärte Kaufentscheidung zu treffen, da sie die Produkte kaum vergleichen können. Bei einigen Anbietern lauern Folgekosten in Form von regelmäßigen Abogebühren, die für die Nutzung von Plattformen oder Apps gezahlt werden müssen. Teilweise sind diese Kosten vor Vertragsschluss nur versteckt zu erkennen. Bei App-Anwendungen lassen sich Anbieter Berechtigungen einräumen, die deutlich über das hinausgehen, was zur Erbringung der Smart-Home-Anwendung erforderlich erscheint. Verbrauchern drohen hier erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Datenschutzinteressen.

Anbieter unter der Lupe

Für den Marktcheck hat die Verbraucherzentrale Smart-Home-Produkte von 20 Anbietern unter die Lupe genommen. Dabei hat sie sich die angebotenen Komponenten sowie die jeweiligen Vertragsmodelle und Kosten angeschaut. Außerdem hat sie die Berechtigungen der jeweiligen App geprüft, die eine Steuerung der eingebauten Produkte erst ermöglicht.

„Je nach Anbieter werden verschiedenste Komponenten, aber auch sogenannte Starterpakete angeboten, wie zum Beispiel das Sicherheitspaket, das Beleuchtungspaket oder das Energiepaket", so Max Heitkämper, Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Diese Pakete weichen jedoch sowohl im Umfang als auch im Preis erheblich voneinander ab. Für Verbraucher ist ein Vergleich sehr schwierig. Außerdem ist oft nicht nachvollziehbar, ob ein Starterpaket, welches mit Kosten um die 300 Euro verbunden ist, tatsächlich ‚günstig ist‘ oder ob es sich nicht eher lohnt, die verschiedenen Komponenten einzeln zu erwerben."

Wie steht‘s mit dem Datenschutz?

Auch bei den Apps, die zu den Smart-Home-Produkten dazu gehören, bleibt vieles im Unklaren: Zum Beispiel sind Informationen darüber, ob die App kostenpflichtig oder kostenfrei genutzt werden kann, nur mühsam oder gar nicht zu finden. Erstaunlich ist darüber hinaus, welche App-Berechtigungen sich die Anbieter teilweise einräumen lassen. Ein Anbieter verlangt beispielsweise zwölf Berechtigungen. Bei den Anbietern fehlen des Weiteren deutliche Hinweise zum Speicherort der Daten: Datenschutz sieht anders aus.

Auf die Homepage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gelangen Sie über diesen Link.


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