23. September 2019

Na endlich!

Steuerliche Förderung durch Abzug von der Steuerschuld.

Die Bundesregierung hat mit ihrem Klimapaket auch die steuerliche Förderung von Gebäudesanierungsmaßnahmen beschlossen. Foto: bauelemente bau.

Sozial ungerecht, ineffektiv, viel Geld für wenig Effekt, eine CO2-Bepreisung ohne Lenkungswirkung... Kaum wurden die Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 publik, hagelte es von allen Seiten Kritik. In der heftig geführten Debatte um die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen ging völlig unter, dass die Bundesregierung auch die Einführung einer einfachen und technologieoffenen steuerlichen Förderung energetischer Geba?udesanierungsmaßnahmen beschlossen hat.

Die steuerliche Förderung selbstgenutzten Eigentums soll ab 2020 durch einen Abzug von der Steuerschuld erfolgen. Damit würde jetzt endlich das umgesetzt, was schon seit Jahren vom Verband Fenster + Fassade (VFF) sowie einer Vielzahl weiterer Verbände und Organisationen gefordert wird.

Gefördert werden alternativ zur Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme auch Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderwu?rdig eingestuft sind. Hierzu zählen Einzelmaßnahmen wie der Heizungstausch, aber auch der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Wer zum Beispiel alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, kann seine Steuerschuld - verteilt über 3 Jahre - um 20 Prozent der Kosten mindern.

Das ist eine Steilvorlage für die Fensterbranche, die es zu nutzen gilt. Angesichts einer gut positionierten Heizungs-Lobby ist es jetzt umso wichtiger, die Endverbraucher auf die logisch richtige Abfolge der Gebäudesanierung hinzuweisen. Um so zu verhindern, dass zuerst in die Heizung investiert, dann erst der Fenstertausch und die Wärmedämmung in Angriff genommen wird. Um dann festzustellen, dass die neue Heizung für den optimierten Bau völlig überdimensioniert ist.

Über diesen Link können Sie sich das 22-seitige Eckpunkte-Papier der Bundesregierung herunterladen.

 

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