18. November 2019

Neues VFF-Merkblatt zum Schutz der Leistung

Der Schutz der eigenen Leistung ist insbesondere für Fensterbauer eine wichtige Aufgabe. Das neue Merkblatt des VFF erläutert, auf was zu achten ist. Foto: Rainer Sturm / pixelio.

Das VFF-Merkblatt VOB.03: 2019-10 „Maßnahmen zum Schutz von Fenstern, Türen und Fassaden während der Bauphase bis zur Abnahme" wurde in der Arbeitsgruppe „VOB Merkblätter" unter Regie des Ausschusses „VOB & Recht" und des Technischen Ausschusses des VFF in Zusammenarbeit mit zahlreichen Organisationen überarbeitet.

Das Merkblatt (Ersatz für Ausgabe vom Juli 2014) dient der Klarstellung von unscharfen Definitionen in den bestehenden Regelwerken zum „Schutz der Leistung". Dazu zählt die Abgrenzung der Leistungspflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer. Diese Abgrenzung der Verantwortlichkeiten so-wie zusätzliche Lösungsvorschläge (zum Beispiel Montagezargen) sollen helfen, Schäden in der Bauphase bis zur Abnahme zu vermeiden.

Aus gegebenem Anlass

Auslöser für die Bearbeitung waren umfangreiche Änderungen im BGB, relevanter Teile der VOB/C und im generellen Projektablauf. In diesem Zusammenhang wurden Anpassungen vorgenommen. So ermöglicht der neue § 650g des BGB die Zustandsfeststellung einer Leistung auch dann, wenn der Besteller die Abnahme unter Angabe von Mängeln verweigert. Das Merkblatt in seiner Neufassung erläutert diese Möglichkeit, die das BGB bietet, ebenso wie die Neuerungen der VOB/C bei den für die Branche relevanten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV). Hier bietet sich dem Auftragnehmer beispielsweise im Bereich der „Besonderen Leistungen" (Abschnitt 4.2) ein weiter gefasstes Spektrum an Leistungen, die gesondert abgerechnet werden können, als in den früheren Fassungen der VOB/C. Angesichts dessen, dass ein immer früherer Einbau von Fenstern und Fassaden erwartet wird, ist im Rahmen des Projektablaufes auch der Einsatz von Montagezargen eine interessante Option, die das neue Merkblatt VOB.03 deutlich stärker als bisher in den Blick rückt.

Möglichkeiten ausschöpfen

„Leider werden die Möglichkeiten der baurechtlichen Regelungen von den Unternehmen unserer Branche viel zu wenig genutzt", erklärt der VFF-Baurechtsexperte Markus Christoffel. „Diese Erfahrung mache ich immer wieder bei den Anfragen, die mich erreichen. Ich kann nur appellieren: Nutzen Sie diese neuen, aber auch die bisher schon bestehenden Optionen zum Schutze ihrer Leistung. Und das heißt: Nutzen Sie das neue VFF-Merkblatt VOB.03!"

Bezug und weitere Merkblätter

Das VFF-Merkblatt VOB.03: 2019-10 „Maßnahmen zum Schutz von Fenstern, Türen und Fassaden während der Bauphase bis zur Abnahme" ist als Leseprobe unter www.window.de im VFF-Bereich „Normung und Technik" unter „Merkblätter und Mitgliederinfos" in Auszügen einzusehen. Das Merkblatt kann in gedruckter Form oder als PDF bei Beuth unter www.beuth.de (dann bei Suche „VFF" eingeben) bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 19,- Euro. Mitglieder des VFF erhalten je ein Exemplar kostenlos.

Die Homepage des VFF rufen Sie über diesen Link auf.


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