16. Dezember 2019

Die Koexistenzphase ist abgelaufen!

CE-Norm EN 16034 in einigen Bereichen Pflicht

Reinhard Schröders, Geschäftsführer der Theo Schröders Entwicklung und Beratung GmbH. Foto: TwooDoo für System Schröders.

Die Brandschutzproduktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore - mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften" wurde am 1. November 2016 europaweit für Tore und Außentüren eingeführt. Mit dem 1. November 2019 endete die Koexistenzphase von bauaufsichtlichen Zulassungen und allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für einige Bereiche.

Feuer- und Rauchschutztore für den Innen- und Außenbereich sowie Außentüren dürfen seit dem 1. November 2019 nur noch mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Zu diesem Zeitpunkt endete nämlich die dreijährige Koexistenzphase, in welcher nationale Normen neben der europäischen Brandschutznorm EN 16034 angewendet werden durften. Somit sind Hersteller zukünftig dazu verpflichtet, zumindest Teile ihres Angebots nach CE-Norm anzubieten.

Einführung der Produktnormen verschoben

Innentüren und automatische Türen bleiben vorerst von der CE-Kennzeichnung ausgeschlossen und müssen weiterhin die Norm des jeweiligen Landes erfüllen, in denen sie in Umlauf gebracht werden. Der Grund dafür ist, dass die Parallelnormen EN 14351-2 (Innentüren) und EN 16361 (Automatische Türen), dessen Listung im Amtsblatt der Europäischen Kommission für den Herbst/Winter 2019 vorgesehen war, wiederholt verschoben wurde.

Reinhard Schröders, Geschäftsführer der Theo Schröders Entwicklung und Beratung GmbH und Mitglied diverser nationaler und europäischer Normungsausschüsse für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse erklärt: „Da die europaweite Norm EN 16034 nur in Kombination mit den jeweiligen Produktnormen für Tore, Innen- und Außentüren sowie automatische Türen gültig ist, ist es unabdingbar, dass diese im Amtsblatt gelistet sind. Leider wurde die Aufnahme der Normen für Innentüren und automatische Türen auf unbestimmte Zeit verschoben, sodass in diesem Bereich die bisherigen nationalen Vorgaben weiterhin gültig sind. Das erschwert es den Herstellern, ihre Produkte europaweit nach einer standardisieren Norm anzubieten."

Wann die letzten beiden Produktnormen ins Amtsblatt aufgenommen werden ist aktuell ebenso unklar wie die Antwort auf die Frage nach einer Koexistenzphase für die beiden Produktbereiche. „Für fertigende Unternehmen ist es jedoch ratsam, das Thema zu verfolgen und auch im Falle einer Übergangsphase frühzeitig auf die neu genormten Produkte zu setzen. Einerseits können Hersteller dadurch Produkte mit einer höheren Qualität in ihren Brandschutzeigenschaften anbieten und sich andererseits zukunftsgerichtet aufstellen", so Schröders weiter.

Die Internetseite der Theo Schröders Entwicklung und Beratungs GmbH rufen Sie über diesen Link auf.


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