29. April 2020

Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser

Das überarbeitete Merkblatt berücksichtigt auch die neuen Teile 1 und 2 der DIN 18008. Foto: Stockio

Der Verband Fenster + Fassade (VFF) hat das VFF-Merkblatt V.05: 2020-03 „Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen“ nach grundlegender Überarbeitung neu veröffentlicht. Das Merkblatt V.05 gibt eine Hilfestellung für die praktische Anwendung der Regeln, in denen die Verwendung von Glas mit Sicherheitseigenschaften gefordert wird und empfiehlt zudem die Verwendung von bestimmten Sicherheitsgläsern für unterschiedliche Anwendungsfälle.

Auslöser für die grundlegende Bearbeitung waren das neue Bauordnungsrecht, zahlreiche neue Normen (u. a. DIN 18008) und die Neustrukturierung von Vorschriften und Regelwerk der DGUV. Das Merkblatt ersetzt die Ausgabe vom September 2009. Die „Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen“ wurden in der Arbeitsgruppe „Sicherheitsglas und Glasbemessung“ im Rahmen des Technischen Ausschuss des VFF in Zusammenarbeit mit zahlreichen Organisationen erarbeitet.

Das Merkblatt geht von der Feststellung aus, dass der Einsatz von Glas auch die Beurteilung der Verkehrssicherheit zum Schutz von Personen erfordert. Folglich muss man in bestimmten Anwendungsfällen Sicherheitsglas einsetzen. Hierzu existieren vielfältige Regeln von Gesetzgeber und Unfallversicherungsträgern.

Die Grundlagen

Nach der Klärung zentraler Begriffe wie zum Beispiel Vertikal-, Horizontal und Überkopfverglasung beschreibt das Merkblatt die allgemeinen Eigenschaften von Sicherheitsgläsern und die unterschiedlichen Glasarten mit ihren Sicherheitsmerkmalen unter Berücksichtigung der aktuellen bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Anschließend werden die Regelwerke für Sicherheitsglas im Bauwesen erläutert, gegliedert nach den gesetzlichen Grundlagen, den Normen und den Richtlinien. In mehreren umfangreichen Tabellen werden für unterschiedliche Anwendungsfälle Einsatzempfehlungen angegeben, unterschieden nach der mindestens geforderten, der empfohlenen und der alternativ verwendbaren Glasart und nicht zulässige Glasarten. Das Merkblatt schließt im Anhang mit der 2019 veröffentlichen Verbändepositionierung „Verkehrssicherheit bei verglasten Türen und bodentiefen Verglasungen ohne Absturzsicherung“ und einer Angabe zu Bezugsquellen der Literatur.

Aktuelle Änderungen berücksichtigt

„Berücksichtigt werden in dem Merkblatt auch die neuen Teile 1 und 2 der DIN 18008, die im Mai 2020 erscheinen und die alten Ausgaben von 2010 beim Beuth-Verlag ersetzen“, erläutert Frank Koos, Geschäftsführer des VFF für Normung, Technik und internationale Aktivitäten. „In den aktuellen Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) sind die neuen Ausgaben allerdings noch nicht veröffentlicht und damit noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Es ist daher mit dem Auftraggeber zu klären, wenn die Ausführung nach den neuen Ausgaben erfolgen soll. Da die neuen Normteile auch Änderungen bei der Glasbemessung bringen, erarbeiten der VFF mit dem ift und anderen Verbänden in einem gemeinsamen Projekt Diagramme für die Nachweisführung der Glasbemessung nach DIN 18008-2 für linienförmig gelagerte Verglasungen.“

Bezug

Das VFF-Merkblatt ist als Leseprobe unter www.window.de im VFF-Bereich „Normung und Technik“ unter „Merkblätter und Mitgliederinfos“ in Auszügen einzusehen. Die Merkblatt kann in gedruckter Form oder als PDF bei Beuth unter www.beuth.de (dann bei Suche „VFF“ eingeben, komplettiert sich automatisch) bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 26,- Euro. Mitglieder des VFF erhalten je ein Exemplar kostenlos.

Weitere Informationen zum Verband und die Möglichkeit der Bestellung finden Sie hier.

 

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