Factsheet zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesregierung entwickelt die Förderung effizienter Gebäude weiter: Zum 1. Juli 2021 ist bei der KfW die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ mit attraktiven Förderangeboten für Neubau und Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden gestartet. Damit stehen nun für alle Fördermaßnahmen der BEG wahlweise eine Kredit- oder Zuschussförderung zur Verfügung.
Die BEG ist ein zentrales Instrument zum Erreichen der Klimaschutzziele 2030. Ihr Ziel ist es, durch energieeffiziente Sanierungen und Heizungstausch in den kommenden Jahren den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich signifikant zu senken.
Förderung vereinfacht
Um die Herausforderungen beim Energieverbrauch in Deutschland zu lösen, sind umfassende energieeffiziente Sanierungen im Gebäudebestand ein notwendiger Schritt. Die Förderungen erleichtern die Entscheidung für Hausbesitzerinnen und -besitzer, ihr Wohngebäude energieeffizienter zu gestalten. 2021 wurde die Förderung im Rahmen der BEG vereinfacht und übersichtlicher gestaltet.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat im Rahmen des Projekts „Fachportal Energetisches Bauen und Sanieren“ in einem Factsheet die wichtigsten Informationen zur BEG und zur steuerlichen Abschreibung von Effizienzmaßnahmen zusammengefasst. Diese umfassen unter anderem die Förderung von Sanierung zu Effizienzhäusern (BEG WG), die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM), die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) sowie steuerliche Abschreibungen.
Mehr zur Deutschen Energie-Agentur gibt es über diesen Link.
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