14. April 2022

VFF aktualisiert ZTV zur Ausschreibung von Fenstern

Der Verband Fenster + Fassade (VFF) hat eine aktualisierte Fassung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern veröffentlicht. Foto: Pixabay / PixelAnarchy

Der Technische Ausschuss des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) hat eine aktualisierte Ausgabe der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern“ erarbeitet, die jetzt separat für jedes Rahmenmaterial zusammen mit den zugehörigen Hinweisen auf der Internetseite des VFF im Bereich „Normung und Technik“ zum kostenlosen Download bereitgestellt wurden. Diese Aktualisierung ersetzt die vorherigen Ausgaben von 2019.

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern sind eine Ergänzung zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) in der VOB/C. In den ZTV zur Ausschreibung von Fenstern werden die Regelungen der ATV für Fenster je nach Rahmenmaterial weiter detailliert. Die ZTV zur Ausschreibung von Aluminium-Fenstern, Holz-Fenstern, Holz-Metall-Fenstern, Kunststoff-Fenstern und Stahl-Fenstern werden für jedes Rahmenmaterial gesondert zum Download angeboten. Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber der Ausgabe von 2019 gehören:

- Berücksichtigung 2-stufige Montage mit Vorab-Montagezargen

- Anforderungsstufen für Fenster mit Öffnungsbegrenzung ergänzt

- Angaben zum Einbau von Bauteilen mit absturzsichernden Eigenschaften konkretisiert

- Ergänzung von „Bodenanschluss bei bodentiefen Elementen“ mit Klarstellung der Gewerkegrenze zur Bauwerksabdichtung

- Geltungsbereich ZTV Kunststoff erweitert um „Kunststoff-Fenster mit Aluminiumabdeckung“

Erläutert werden die ZTV durch „Hinweise zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern“, die ebenfalls heruntergeladen werden können. Diese „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ für alle Rahmenmaterialien werden kein Vertragsbestandteil, sondern kommentieren die ZTV für Anwender. Die zugehörigen Hinweise sind in einem Dokument materialübergreifend zusammengefasst; dabei sind materialspezifische Anmerkungen entsprechend gekennzeichnet.

„Bei Widersprüchen im Bauvertrag (vergleiche § 1 Abs. 2 VOB/B) haben die ZTV Vorrang vor den ‚Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen‘ (ATV) der VOB/C sowie vor den ‚Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen‘ (gegebenenfalls VOB/B). Dies belegt die Bedeutung der ZTV für Ausschreibungen und beim Vertragsschluss“, betont Markus Christoffel, der Experte für VOB und Recht beim VFF.

Auf die Homepage des VFF geht es hier entlang.

 

Sie wollen regelmäßig über aktuellen Neuheiten und Entwicklungen informiert sein? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter oder schließen ein Abonnement der Print beziehungsweise der e-paper Ausgabe von bauelemente bau ab.

Sie meinen, diese Meldung könnte auch für Ihre Kollegen von Interesse sein? Dann freuen wir uns über Ihre Weiterempfehlung!

Diese Nachricht teilen Facebook Logo Twitter/X Logo LinkedIn Logo Xing Logo Pinterest Logo



Das könnte Sie auch interessieren

13. Februar 2026

Hautau investiert in neue Getriebemontage-Anlage

Mit einer Investition von 1,1 Millionen Euro in eine neue, hochautomatisierte Getriebemontage-Anlage treibt Hautau die Hightech-Fertigung am Standort Helpsen voran. Die Anlage steht für maximale Effizienz und hohe Flexibilität. Die zukunftsorientierte …

16. April 2026

Selve feiert 160 Jahre

Genau dort, wo anno 1866 mithilfe von Wasserkraft Draht- und Metallwaren produziert wurden, gibt heutzutage ständige Weiterentwicklung den Takt vor. Der Name Selve steht für vieles – auch für eines der durchgängigsten Produktportfolios …

18. Februar 2026

Herr Fensterbau geht mit Weitblick in die Zukunft

Wenn in einem gewachsenen Fensterbaubetrieb mehrere Entwicklungen zeitlich zusammenfallen, entsteht daraus häufig ein erhöhter Handlungsdruck. Bei der Herr Fensterbau GmbH trafen in den vergangenen Jahren gleich mehrere Faktoren aufeinander: der …

zur Übersicht