14. April 2022

VFF aktualisiert ZTV zur Ausschreibung von Fenstern

Der Verband Fenster + Fassade (VFF) hat eine aktualisierte Fassung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern veröffentlicht. Foto: Pixabay / PixelAnarchy

Der Technische Ausschuss des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) hat eine aktualisierte Ausgabe der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern“ erarbeitet, die jetzt separat für jedes Rahmenmaterial zusammen mit den zugehörigen Hinweisen auf der Internetseite des VFF im Bereich „Normung und Technik“ zum kostenlosen Download bereitgestellt wurden. Diese Aktualisierung ersetzt die vorherigen Ausgaben von 2019.

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern sind eine Ergänzung zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) in der VOB/C. In den ZTV zur Ausschreibung von Fenstern werden die Regelungen der ATV für Fenster je nach Rahmenmaterial weiter detailliert. Die ZTV zur Ausschreibung von Aluminium-Fenstern, Holz-Fenstern, Holz-Metall-Fenstern, Kunststoff-Fenstern und Stahl-Fenstern werden für jedes Rahmenmaterial gesondert zum Download angeboten. Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber der Ausgabe von 2019 gehören:

- Berücksichtigung 2-stufige Montage mit Vorab-Montagezargen

- Anforderungsstufen für Fenster mit Öffnungsbegrenzung ergänzt

- Angaben zum Einbau von Bauteilen mit absturzsichernden Eigenschaften konkretisiert

- Ergänzung von „Bodenanschluss bei bodentiefen Elementen“ mit Klarstellung der Gewerkegrenze zur Bauwerksabdichtung

- Geltungsbereich ZTV Kunststoff erweitert um „Kunststoff-Fenster mit Aluminiumabdeckung“

Erläutert werden die ZTV durch „Hinweise zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern“, die ebenfalls heruntergeladen werden können. Diese „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ für alle Rahmenmaterialien werden kein Vertragsbestandteil, sondern kommentieren die ZTV für Anwender. Die zugehörigen Hinweise sind in einem Dokument materialübergreifend zusammengefasst; dabei sind materialspezifische Anmerkungen entsprechend gekennzeichnet.

„Bei Widersprüchen im Bauvertrag (vergleiche § 1 Abs. 2 VOB/B) haben die ZTV Vorrang vor den ‚Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen‘ (ATV) der VOB/C sowie vor den ‚Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen‘ (gegebenenfalls VOB/B). Dies belegt die Bedeutung der ZTV für Ausschreibungen und beim Vertragsschluss“, betont Markus Christoffel, der Experte für VOB und Recht beim VFF.

Auf die Homepage des VFF geht es hier entlang.

 

Sie wollen regelmäßig über aktuellen Neuheiten und Entwicklungen informiert sein? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter oder schließen ein Abonnement der Print beziehungsweise der e-paper Ausgabe von bauelemente bau ab.

Sie meinen, diese Meldung könnte auch für Ihre Kollegen von Interesse sein? Dann freuen wir uns über Ihre Weiterempfehlung!

Diese Nachricht teilen Facebook Logo Twitter/X Logo LinkedIn Logo Xing Logo Pinterest Logo



Das könnte Sie auch interessieren

29. Oktober 2025

Hanno erweitert seine Services

Mit Kunden und Herstellern im engen und stetigen Austausch zu stehen, das ist das Credo der Hanno Werk GmbH & Co. KG. Mittels dieses Leitsatzes bietet das Unternehmen seinen Fachpartnern umfangreiche Services. Neben Wissensvermittlung und Benefits erstrahlt …

20. August 2025

Das R+S-Handwerk bleibt meisterlich

Der Beruf des Rollladen- und Sonnenschutztechnikers bleibt in der Anlage A der Handwerksrolle und damit ein meisterpflichtiges Handwerk. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekannt gegeben.

„Wir freuen uns sehr …

4. Juli 2025

Bayerwald® spart mit Low-Carbon Glass 208,577 Tonnen CO2 ein

Die Bayerwald® Fenster und Türen GmbH & Co. KG setzt das Low-Carbon Glass von AGC Interpane Glas Deutschland ein. Damit unterstreicht Bayerwald® seinen konsequenten Weg zur Nachhaltigkeit und kann im Jahr 2025 bereits rund 208,577 Tonnen CO2 …

zur Übersicht