14. April 2022

VFF aktualisiert ZTV zur Ausschreibung von Fenstern

Der Verband Fenster + Fassade (VFF) hat eine aktualisierte Fassung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern veröffentlicht. Foto: Pixabay / PixelAnarchy

Der Technische Ausschuss des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) hat eine aktualisierte Ausgabe der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern“ erarbeitet, die jetzt separat für jedes Rahmenmaterial zusammen mit den zugehörigen Hinweisen auf der Internetseite des VFF im Bereich „Normung und Technik“ zum kostenlosen Download bereitgestellt wurden. Diese Aktualisierung ersetzt die vorherigen Ausgaben von 2019.

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern sind eine Ergänzung zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) in der VOB/C. In den ZTV zur Ausschreibung von Fenstern werden die Regelungen der ATV für Fenster je nach Rahmenmaterial weiter detailliert. Die ZTV zur Ausschreibung von Aluminium-Fenstern, Holz-Fenstern, Holz-Metall-Fenstern, Kunststoff-Fenstern und Stahl-Fenstern werden für jedes Rahmenmaterial gesondert zum Download angeboten. Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber der Ausgabe von 2019 gehören:

- Berücksichtigung 2-stufige Montage mit Vorab-Montagezargen

- Anforderungsstufen für Fenster mit Öffnungsbegrenzung ergänzt

- Angaben zum Einbau von Bauteilen mit absturzsichernden Eigenschaften konkretisiert

- Ergänzung von „Bodenanschluss bei bodentiefen Elementen“ mit Klarstellung der Gewerkegrenze zur Bauwerksabdichtung

- Geltungsbereich ZTV Kunststoff erweitert um „Kunststoff-Fenster mit Aluminiumabdeckung“

Erläutert werden die ZTV durch „Hinweise zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern“, die ebenfalls heruntergeladen werden können. Diese „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ für alle Rahmenmaterialien werden kein Vertragsbestandteil, sondern kommentieren die ZTV für Anwender. Die zugehörigen Hinweise sind in einem Dokument materialübergreifend zusammengefasst; dabei sind materialspezifische Anmerkungen entsprechend gekennzeichnet.

„Bei Widersprüchen im Bauvertrag (vergleiche § 1 Abs. 2 VOB/B) haben die ZTV Vorrang vor den ‚Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen‘ (ATV) der VOB/C sowie vor den ‚Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen‘ (gegebenenfalls VOB/B). Dies belegt die Bedeutung der ZTV für Ausschreibungen und beim Vertragsschluss“, betont Markus Christoffel, der Experte für VOB und Recht beim VFF.

Auf die Homepage des VFF geht es hier entlang.

 

Sie wollen regelmäßig über aktuellen Neuheiten und Entwicklungen informiert sein? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter oder schließen ein Abonnement der Print beziehungsweise der e-paper Ausgabe von bauelemente bau ab.

Sie meinen, diese Meldung könnte auch für Ihre Kollegen von Interesse sein? Dann freuen wir uns über Ihre Weiterempfehlung!

Diese Nachricht teilen Facebook Logo Twitter/X Logo LinkedIn Logo Xing Logo Pinterest Logo



Das könnte Sie auch interessieren

24. Januar 2025

Energieeffizientes Bauen in über 2.000 Metern Höhe

In 2.315 Metern Höhe, ausschließlich per Gondel erreichbar, bietet das Berghotel Rudolfshütte am Ufer des Weißsees seinen Gästen ein außergewöhnliches Urlaubserlebnis. Das traditionsreiche Haus im österreichischen …

8. August 2025

„100 Jahre RAL“ – Videoreihe #wirsindRAL

Anlässlich des Jubiläums des 100-jährigen Bestehens des Dachverbands RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. wurde im Februar das Videoprojekt #wirsindRAL gestartet und Ende Mai erfolgreich abgeschlossen. In …

8. Januar 2026

Huecks und Wiconas Showroom rund um Gebäudehülle und Interior

Die DesignWerkschau im ehemaligen Fruchthof in München gilt seit über 14 Jahren als etablierter Treffpunkt für die Bau- und Immobilienbranche in Süddeutschland und Österreich. Auch Hueck und Wicona sind als Partner des gemeinschaftlichen …

zur Übersicht