22. April 2022

Kooperation von ift und BSI vereinfacht UKCA-Kennzeichnung

Ab 2023 brauchen Bauprodukte für Großbritannien ein UKCA-Zeichen. Die Kooperation zwischen dem ift und BSI verhindert doppelte Prüfungen. Grafik: ift Rosenheim / TMLsPhotoG – stock.adobe.com

Großbritannien hat die Übergangsfrist zur Beendigung der Anerkennung der CE-Kennzeichnung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, um den Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben. Die britische Regierung hat aber entschieden, dass es keine weiteren Verlängerungen geben wird. Deshalb sollten Hersteller von Bauelementen sich nun vorbereiten, um zum 1. Januar 2023 die notwendigen Konformitätsnachweise für das UKCA-Zeichen zu haben. „Ich bin sehr froh, dass das ift Rosenheim durch die Partnerschaft mit dem BSI den Export beziehungsweise Import mit Großbritannien für die Hersteller von Baustoffen und Bauelementen vereinfacht“, so Michael Breckl-Stock, CTO beim ift Rosenheim.

Auch wenn Großbritannien die Übergangsfristen für die weitere Verwendung der CE-Kennzeichnung verlängert hat, sind die neuen Anforderungen für Großbritannien ab dem 1. Januar 2023 verbindlich. Spätestens dann braucht ein Hersteller von Baustoffen und Bauelementen die notwendigen Konformitätsbewertungen (Zertifikate und Prüfberichte) und unterstützende Unterlagen, bevor das UKCA-Zeichen angebracht wird. Grundsätzlich müssen diese Prüfnachweise von einer anerkannten Stelle in Großbritannien (UK Approved body) erbracht oder anerkannt sein.

Kooperation bringt Herstellern Vorteile

Damit die Hersteller ihre Produkte nun nicht zusätzlich noch einmal einen zweiten Probekörper in Großbritannien (UK) prüfen lassen müssen, hat das ift Rosenheim eine enge Zusammenarbeit mit dem renommierten BSI (British Standards Institution) als „United Kingdom conformity assessment body“ vereinbart. Durch die Kooperation zwischen dem ift Rosenheim und dem BSI können ift-Prüfergebnisse für Bauelemente und Baustoffe als Basis für das UKCA-Zeichen verwendet werden (Fenster, Türen, Tore, FSA-Elemente, Glas) etc.). Diese Vereinbarung stellt sicher, dass der Hersteller die ift Prüfberichte (Bewertung der Leistungsdokumentation) sowohl für das CE- als auch das UKCA-Konformitätszeichen für Fenster, Türen, Fassaden, Tore, Verglasungen, Beschläge und Glas nutzen kann.

Alex Lubbock (Global Construction Practice Director) vom BSI sagt: „Die Hersteller von Bauprodukten stehen im Mittelpunkt unserer Organisationen. Wir sind bestrebt, den Marktzugang für unsere Kunden durch die Partnerschaft zu fördern. Das ift Rosenheim ist ein vertrauenswürdiger Partner, der die gleichen Werte teilt. Diese Synergien helfen dabei, eine hohe Qualität und Sicherheit für Hersteller zu gewährleisten. Dies ist eine großartige Gelegenheit, unseren gemeinsamen Kunden zu helfen, den Zugang zu Märkten zu erhalten und nachhaltiger zu gestalten.“

Umgang mit „historischen Daten“

Für Leistungsmerkmale im AVCP System 1 (Feuer- und Rauchschutzelemente, FSA) können neue und bestehende Prüfergebnisse („historische Daten“) des ift Rosenheim als Basis herangezogen werden. Für Produkte im AVCP System 3 ist dies aber nur für neue ift-Prüfnachweise möglich. Die Möglichkeiten werden im Rahmen der Beauftragung von den ift-Experten geklärt. Allerdings sind Nachweise für UKCA Kennzeichnungen auf Basis von ETA/EAD Nachweisen bisher nicht möglich, da dieses System in Großbritannien noch nicht gesetzlich umgesetzt ist.

Praktische Umsetzung

Die formale Abwicklung erfolgt unkompliziert durch die Experten von BSI und ift Rosenheim. Dies gilt in gleicher Weise auch für eventuell notwendige Überwachungen, wenn die Produkte unter die AVCP Systeme 1, 1+, 2 fallen, beispielsweise bei Anforderungen an den Feuerwiderstand oder das Brandverhalten. Damit kann auch die für UK notwendige Fremdüberwachung durch ift-Experten bei Herstellern durchgeführt werden, deren Sitz oder Produktionsstätte in der EU ist. Ebenso gilt dies für den umgekehrten Fall, ein Kunde in UK benötigt eine, für die EU notwendige Fremdüberwachung. Hier werden die BSI-Experten aktiv.

Weitere Infos finden sich unter:

www.gov.uk, www.gov.uk/uk-market-conformity-assessment-bodies, www.ukas.com/find-an-organisation/browse-by-category

 

Auf die Homepage des ift Rosenheim gelangen Sie über diesen Link…

…und zum BSI geht es hier entlang.

 

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