19. Dezember 2022

Übergangsfrist UKCA für Bauprodukte auf Mitte 2025 verlängert

Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert. Foto: Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge

Wie das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) auf der Homepage der britischen Regierung erfahren hat, hat die UK-Regierung eine erneute Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte nun auch für Bauprodukte um weitere 2,5 Jahre, also jetzt auf den 30. Juni 2025, beschlossen.

Bis dahin können in UK weiter Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden und das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig.

„Das PIV begrüßt diese Entscheidung, denn die Verschiebung der Übergangsfrist nun auch für Bauprodukte nimmt den Druck aus den Vorgängen und gibt den Herstellern die nötige Zeit für die Umstellung“, so Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert.

Auf die Homepage des Prüfinstitutes gelangen Sie über diesen Link.

 

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