29. Januar 2024

Neues Antragsverfahren: Erst Vertrag, dann Förderantrag

Der VFF-Förderservice bietet klare Vorteile

Ein Schritt-für-Schritt Erklärvideo zum Antragsverfahren finden Sie auf YouTube. Ein Link am Ende dieser Meldung führt Sie zu diesem Video. Foto: VFF

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Förderrichtlinie für die BEG Zuschussförderung. Dabei hat sich auch eine gravierende Änderung in der Förderbeantragung ergeben: Bei der BAFA-Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen sein. Mögliche Bauherren müssen sich daher vor Antragstellung konkret für ein Sanierungsangebot in Umfang und Termin verbindlich entschieden haben. Erst dann kann die Förderung beantragt werden!

Bisher musste dagegen zunächst über einen externen Energieeffizienzexperten (EEE) der Förderantrag gestellt und genehmigt werden. Erst dann konnte der Kunde beauftragen und gegebenenfalls sogar noch andere Angebote einholen. „Unser vereinfachtes Antragsverfahren, in dem der Fensterbauer selber den Liefer- oder Leistungsvertrag schließen und gleich den Förderantrag inklusive Genehmigung durch einen Energieeffizienzexperten (EEE) stellen kann, ist also jetzt ein echter Vorteil“, betont Frank Lange, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF).

VFF-Mitglieder können das vereinfachte Verfahren im Angebot des VFF Förderservice unter https://vff-foerderservice.de kostenlos nutzen, indem sie sich formlos registrieren. Für Fachhandelspartner, die nicht VFF-Mitglied sind, aber von VFF-Mitgliedern beliefert werden, kostet das Verfahren pauschal 350,- Euro pro Jahr. Aber auch den Branchenunternehmen, die jetzt neu VFF-Mitglied werden, steht das Angebot sodann kostenlos zur Verfügung.

„Ein Anreiz, Mitglied zu werden“

„In der gegenwärtigen Situation der Baukrise ist die Möglichkeit, kostenfrei auf Tausende Förderprogramme zugreifen zu können und den Kunden direkt die passenden Förderangebote zu vermitteln, ein kaum abzuschätzender Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder“, so Lange. „Für Nichtmitglieder ist es zugleich ein mächtiger Anreiz, Mitglied zu werden. Und für uns als Verband bietet sich damit die Chance, durch die Gewinnung von neuen Mitgliedern noch effizienter und umfangreicher die Branche und unsere Mitgliedsunternehmen zu vertreten!“

Info-Webinare im Programm

Zu diesem Angebot bietet der VFF Info-Webinare an: am 16. Februar 2024 und am 15. März 2024 jeweils von 10:00 bis 11:30 Uhr. Anmelden können Sie sich unter www.window.de, dann weiter zu „Veranstaltungen“.

Hier gelangen Sie auf die Website zum VFF-Fördermittelservice…

…und über diesen Link geht es zum in der Bildunterschrift angekündigten Erklärvideo.

 

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