15. April 2024

„Bundesregierung sollte neue Richtlinie schnell umsetzen“

EU macht neue Vorgaben zur Gebäudesanierung

Thomas Drinkuth. Foto: RTG

Mit der Verabschiedung der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) hat die EU neue Leitplanken insbesondere für die Sanierung des Gebäudebestands geschaffen. Die neuen Vorgaben wurden zwar im Lauf der Verhandlungen deutlich abgeschwächt, setzen aber noch immer wichtige Impulse für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand. Da die Gebäudesanierung in Deutschland ebenso schwächelt wie der Neubau, rät die Bauindustrievertretung Repräsentanz Transparente Gebäudehülle RTG zu einer schnellen Umsetzung in deutsches Recht.

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie ist nach langen und schwierigen Verhandlungen beschlossene Sache. Als letztes Gremium hat der Ministerrat zugestimmt. Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle RTG, die die Glasindustrie, den Fenster- und Fassadenbau sowie die Sonnenschutz- und Automationsindustrie vertritt, bewertet das neue Regelwerk grundsätzlich positiv: „Erstmals werden die europäischen Regierungen konkrete Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden aufstellen müssen – zumindest für Nichtwohngebäude. Das ist ein wichtiger Schritt. Die Politik zeigt damit, dass bei den Gebäuden mit den höchsten Energieverbräuchen an einer Modernisierung kein Weg vorbeiführt. Nur wenn der Energieverbrauch für Heizung und warmes Wasser deutlich sinkt, wird unsere Energieversorgung robuster und die Klimaziele bleiben erreichbar“, kommentiert Thomas Drinkuth, Leiter der RTG.

Die Novelle der EU-Richtlinie kommt keine Sekunde zu früh, denn der Trend geht derzeit genau in die falsche Richtung: Die Gebäudesanierungsrate ist in Deutschland zuletzt auf ca. 0,7 Prozent gesunken. Von 100 Gebäuden wird also statistisch nicht mal eines pro Jahr energetisch saniert. Die EU-Länder müssen nun binnen zwei Jahren regeln, dass die energetisch schlechtesten 16 Prozent ihrer Nichtwohngebäude bis 2030 und die schlechtesten 26 Prozent bis 2033 energetisch modernisiert werden. Ursprünglich waren solche Mindestanforderungen auch für Wohngebäude im Gespräch. Trotz großzügiger Ausnahmeregelungen hatten die Regierungen jedoch Bedenken, deren Eigentümer in die Pflicht zu nehmen. Nun bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, wie sie Modernisierungen auslösen und so den Energiebedarf senken.

Auch im Wohnbereich ist Handeln geboten

„Nichts tun ist allerdings auch bei Wohngebäuden keine politische Option mehr“, erläutert Drinkuth. „Bis 2030 muss der Energieverbrauch beim Wohnen um 16 Prozent sinken, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Bis 2050 müssen alle Regierungen ihre Gebäudebestände auf das Niveau ‚Nullemission‘ bringen. Zudem ist vorgeschrieben, dass die Modernisierung der energetisch schlechtesten Gebäude einen Anteil von 55 Prozent an den Energieeinsparungen bringen muss. Das bedeutet: Die Bundesregierung muss jetzt bei der Gebäudesanierung Gas geben und ist gut beraten, die Richtlinie schnell umsetzen.“

Schnelles Handeln ist geboten

Politisch stellt dies die Ampelregierung, die sich ohnehin im Konflikt zwischen Haushaltseinsparungen und notwendigen Investitionen befindet, vor eine erhebliche Herausforderung. Ohne eine Verbesserung der Förderprogramme werden die Ziele nicht erreichbar sein. Schiebt die Regierung die Umsetzung der Gebäuderichtlinie in die nächste Legislaturperiode, steigt der Handlungsdruck für die nächste Regierung nur noch weiter. „Die Bundesregierung hat jetzt die Chance, unter Beweis zu stellen, dass sie die Bau- und Sanierungskrise ernsthaft angeht. Die rund 4,5 Millionen Beschäftigten in den verschiedensten Baubranchen würden das sicher zu schätzen wissen“, empfiehlt Drinkuth.

Auf die Homepage der RTG gelangen Sie über diesen Link.

 

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