7. August 2024

BMWK kürzt Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Energieberatungsprogrammen

Auswirkungen auf VFF Fördermittelservice als unmittelbare Folge

Frank Lange: „Die Reduktion der Fördersätze ist ein katastrophales Signal des BMWK!“ Foto: VFF

Das BMWK legt der Branche einmal wieder Steine in den Weg: In seiner Pressemitteilung vom 5. August 2024 kündigte der Verband Fenster + Fassade (VFF) für die Endkunden noch ausgesprochen günstige Konditionen für die Beantragung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) im Rahmen des VFF Förderservice an. Nur zwei Tage später müssen diese Konditionen bereits angepasst werden.

Grund ist die äußerst kurzfristig kommunizierte Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), ab dem 7. August 2024 die Fördersätze von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für die Erstellung des iSFP zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abzusenken.

Diese Entscheidung hat auch unmittelbare Folgen für die Preisgestellung des VFF Förderservice, dessen großes Plus darin besteht, dass Hersteller- und Fachhandelunternehmen ihren Endkunden die verbesserte Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) anbieten können. Die entsprechenden förderfähigen Honorare der febis-Energieberater waren mit der bisherigen staatlichen Förderung von 80 Prozent Grundlage des Preiskonzeptes im VFF-Förderservice. Durch die Entscheidung des BMWK, die Fördersätze der förderfähigen Beraterhonorare auf 50 Prozent zu senken, müssen jetzt auch die Konditionen des VFF Förderservice angepasst werden.

Konkret zeigt sich dieser Effekt bei den Kosten für die Endkunden bei der einfachen Beantragung des iSFP im Rahmen des VFF-Förderservice. Diese Beantragung kostet die Endkunden für Ein- und Zweifamilienhäuser nun 1.099,00 Euro inkl. gesetzl. MwSt statt wie vorher nur 449,00 Euro inkl. gesetzl. MwSt. Für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten steigen die Kosten von vorher 649,00 Euro inkl. gesetzl. MwSt. auf 1.499,00 Euro inkl. gesetzl. MwSt. Das neue Antragsformular zum iSFP wurde bereits angepasst und steht auf der Webseite vff-förderservice.de zum Download bereit und kann ab sofort genutzt werden.

VFF übt deutliche Kritik

„Diese Reduktion der Fördersätze ist ein katastrophales Signal des BMWK“, übt Frank Lange, Geschäftsführer des VFF, deutlich Kritik: „Die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand liegt aktuell bei nur 0,7 Prozent. Das BMWK sorgt mit seiner Entscheidung dafür, dass wieder Vertrauen in die Verlässlichkeit des Staates verloren geht und in der Folge die Sanierungsnachfrage noch weiter zurückgehen wird und dringend notwendige energetische Verbesserungen im Gebäudebestand noch länger aufgeschoben werden. Diese Entscheidung des BMWK macht die Erreichung des eigenen Ziels der Bundesregierung, den Gebäudebestand in Deutschlands bis 2045 nahezu klimaneutral werden zu lassen, noch unrealistischer.“

Begründung des BMWK nicht nachvollziehbar

Das BMWK begründet die Kürzung der Fördersätze mit der haushaltspolitischen Gesamtlage und mit einer starken Nachfrage nach den Energieberatungsprogrammen. Dieser Darstellung kann Lange nicht folgen: „Die starke Nachfrage zeigt doch, wie gut die Förderungsmöglichkeiten mit ihren attraktiven Konditionen angenommen wurden. Genau das war und sollte das Ziel sein, um privates Kapital in die energetische Sanierung des Gebäudebestandes zu bringen. Durch die Kürzungen werden geplante Sanierungsvorhaben auf Eis gelegt werden!“

VFF hat bereits reagiert

Diese Entscheidung des BMWK, die Fördersätze der förderfähigen Beraterhonorare auf 50 Prozent zu reduzieren, hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die Konditionen des VFF Förderservice, die nun angepasst werden müssen. Der VFF hat daher intensiv mit der febis Service GmbH verhandelt, um den Nutzern des VFF Förderservice eine attraktive Preisstruktur bei der einfachen Beantragung des iSFP anbieten zu können.

Diese Beantragung kostet die Endkunden für Ein- und Zweifamilienhäuser nun 950,00 Euro inkl. gesetzl. MwSt. statt der ursprünglich nach der Entscheidung des BMWK festgelegten 1.099,00 Euro inkl. gesetzl. MwSt.

Für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten sinkt der Preis von den ursprünglich nach der Entscheidung des BMWK festgesetzten 1.499,00 Euro inkl. gesetzl. MwSt. auf 1.350,00 Euro inkl. gesetzl. MwSt.

Auf die Homepage des VFF geht es hier entlang.

 

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