Betreiber sind für Funktionssicherheit von RWA-Anlagen verantwortlich
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten. Im Brandfall gewährleisten sie die Ableitung von Hitze, Rauch und toxischen Brandgasen aus dem Gebäude und sorgen für eine raucharme Schicht in Bodennähe. Das setzt jedoch voraus, dass die Anlagen einwandfrei funktionieren. Um ein Höchstmaß an Sicherheit der RWA-Anlagen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung zwingend notwendig.
Die technischen Komponenten der sehr komplexen Anlagen sind - bedingt durch zum Beispiel Umwelteinflüsse sowie den Alterungsprozess der eingesetzten Materialien - immer auch dem Verschleiß ausgesetzt. Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung ist deshalb zwingend erforderlich. Diese umfasst unter anderem die Prüfung aller elektrischen, pneumatischen und mechanischen Funktionen, eine funktionserhaltende Reinigung aller Komponenten sowie eine Auslösung der RWA-Anlage und die Prüfung des Notbetriebs. Nur mit einer funktionsfähigen Anlage können die Schutzziele der Entrauchung erreicht, Risiken für den Gefahrfall reduziert und Kosten gespart werden, die bei einer defekten Anlage auf den Betreiber zukommen würden.
Gesetzliche Vorschriften
Verschiedene gesetzliche Regelungen, wie beispielsweise die DIN 18232-2, die Arbeitsstättenrichtlinien A1.6 und A1.7 sowie die Musterbauverordnung (MBO), schreiben eine regelmäßige Überprüfung der Anlagen entsprechend der Herstellerangaben, in der Regel jedoch mindestens einmal jährlich, vor. Eigentümer und Betreiber müssen jederzeit nachweisen können, dass sie ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Für eine behördliche Prüfung der RWA-Anlagen oder im Schadensfall kann beispielsweise ein Prüfplan mit den Befunden der letzten Wartung, ausgestellt vom ausführenden Fachbetrieb, als Nachweis dienen. Grundsätzlich werden im Zuge der Wartung und Instandhaltung alle durchgeführten Maßnahmen sowie Prüfergebnisse detailliert dokumentiert.
VFE empfiehlt Wartungsvertrag
Bei der Auswahl der Wartungsfirma empfiehlt der Fachverband für Fensterautomation und Entrauchung e.V. (VFE) auf wichtige Kriterien zu achten, wie zum Beispiel den Sachkundenachweis für RWA-Anlagen, den Einsatz qualifizierter Fachkräfte sowie die Verfügbarkeit von Original- oder anerkannten Zubehörteilen. Zudem ist es aus Versicherungsschutz- und Haftungsgründen ratsam, einen Wartungsvertrag mit der ausgewählten Fachfirma abzuschließen. Eigentümer und Betreiber profitieren dadurch nicht nur von einer dauerhaften Betriebsbereitschaft und schneller Hilfe im Störungsfall, sondern reduzieren auch den eigenen Kontrollaufwand bei gleichzeitig erhöhter Kostentransparenz und -sicherheit.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Instandhaltung und Wartung von RWA-Anlagen haben die Experten des VFE in der Broschüre „RWAspezial" zusammengefasst. Diese kann auf der VFE-Online-Plattform unter diesem Link kostenlos als PDF heruntergeladen werden.
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