Folgner unterstützt Kunden bei BEG-Förderung
Sebastian (l.) und Bernd Folgner, beide Geschäftsführer der Folgner GmbH: „Mit unserem Service zur Erlangung der BEG-Förderung…
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der außenliegende Sonnenschutz maßgeblich gefördert. Die Antragsstellung ist komplex und meist schwierig. Die Folgner GmbH, Hersteller von Sonnenschutz-Lösungen aus dem bayrischen Bad Aibling, gibt nun einen umfassenden und verständlichen Überblick über die Maßnahmen und unterstützt aktiv die Erlangung eines positiven Förderbescheids.
Seit Juli 2021 werden auch Rollläden, Raffstores, ZipScreens sowie Maßnahmen zur Gebäudeautomatisation (beispielsweise Smart Home Systeme) mit bis zu 20 Prozent der Investitionssumme gefördert. Wenn im Rahmen einer Energieberatung ein individueller Sanierungsplan (ISFP) erstellt wird, mit dem das Gebäude Schritt für Schritt auf ein besseres energetisches Niveau gebracht wird, kann jede einzelne Maßnahme mit zusätzlichen 5 Prozent gefördert werden. Aktuell wurde von den bestehenden Förder-Programmen zwar die KfW-Förderung für Neubau und Sanierung gestoppt – nicht davon betroffen sind Einzelmaßnahmen bei Bestandsimmobilien, zu denen auch der sommerliche Wärmeschutz gehört. Insgesamt sind das entscheidende Impulse und Anreize für Investitionen im außenliegenden Sonnenschutz.
Folgner gibt auf der Unternehmenshomepage einen umfassenden und verständlichen Einblick in die Förderung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie man zur Förderung gelangt. Ziel ist es, den Förderprozess erklärbar zu machen und für alle Beteiligten – von den Bauherren über die Mieter bis zum Energieberater – so transparent wie möglich zu gestalten. Dabei stellt Folgner alle technischen Unterlagen frei als Download zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt das Folgner Service-Telefon
In vier Schritten zur Förderung
Sonnenschutz reduziert Heizkosten im Winter sowie Kosten für Kühlung im Sommer. Die Zielsetzung der BEG-Förderung ist deshalb, innerhalb der nächsten zehn Jahre die Renovierungsquote zu verdoppeln und den Energieverbrauch bis 2030 um 18 Prozent zu reduzieren. Im Folgenden die gezielte Hilfestellung von Folgner zur Erzielung der Förderbeiträge.
1. Förderfähigkeit prüfen
Was wird gefördert? Der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegendem Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung, sowie damit verbundene Sonnenschutz-Steuerungen. Förderfähige Produkte sind hierbei Rollläden, Raffstore, ZipScreens und Smart Home Produkte beziehungsweise Systeme. Gefördert werden nur die Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch ein Fachunternehmen verbrauchten Materials.
Wie hoch ist die Förderung? Für die Einzelmaßnahmen (EM) an der Gebäudehülle beträgt die Förderung 20 Prozent der Investitionssumme. Dabei beträgt das Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto) und die maximale Höhe der förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden 60.000 Euro (brutto); jeweils pro Wohneinheit und Jahr.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige mindestens fünf Jahre her sein. Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden. Der Antragsteller muss Eigentümer, Pächter oder Mieter sein. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 muss erfüllt sein. Weitere Informationen unter gibt es über diesen Link.
2. Energieberater kontaktieren
Welche Sanierungsmaßnahmen stehen akut an? Welche sind später sinnvoll und wie greifen die einzelnen Maßnahmen ineinander? Solche Fragen tauchen bei sehr vielen Sanierungsanlässen frühzeitig auf. Grundsätzlich ist es daher empfehlenswert, von Beginn an eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der Beratung wird ein individueller Sanierungsfahrplan für das Haus erarbeitet. Auch für diese Beratung und den Fahrplan gibt es eine hohe Förderung. Unabhängig davon ist es jedoch auch möglich, direkt mit einer einzelnen geförderten Sanierungsmaßnahme zu starten.
Bevor Anträge für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gestellt werden können, muss zwingend ein zertifizierter Energie-Berater hinzugezogen werden. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), mit der die beantragte Maßnahme genau erläutert wird. Durch den Energie-Berater erhalten Sie eine TPB-Identifikationsnummer, welche Sie für die Antragsstellung benötigen.
Die Kosten für den Energieberater werden mit 50 Prozent oder maximal 5.000 Euro (brutto), bezuschusst. Eine Liste zertifizierter Energieberater finden Sie über diesen Link.
3. Förderung beantragen
Der Förderantrag wird online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Das Antragsformular finden Sie über diesen Link.
4. Fachhändler beauftragen
Mehr zum Service von Folgner in Bezug auf die BEG-Förderung erfahren Sie über diesen Link.
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