27. November 2023

Inkrafttreten der BEG-Förderrichtlinie aktuell nicht gesichert

Foto: R_K_B_by_Rainer Sturm / pixelio.de

Am 23. November 2023 haben wir auf unserer Homepage berichtet, dass die neue BEG-Förderrichtlinie zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. In der neuen Förderrichtlinie wurde eine Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – und damit auch für die Sanierung mit neuen Fenstern – von bis zu 30 Prozent zugesichert. Leider ist diese Meldung aufgrund der ausgesprochenen Haushaltssperre der Bundesregierung wieder obsolet; die gesicherte Förderung somit zunächst auf Eis gelegt. Im Folgenden lesen sie die dazugehörige Mitteilung des Verbandes Fenster + Fassade (VFF):

Das tatsächliche Inkrafttreten der neuen Förderung mit (bis zu) 30 Prozent Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist nun aufgrund der von der Regierung ausgesprochenen Haushaltssperre für das Jahr 2024 aktuell leider nicht gesichert.

Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.

Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Ausgenommen von der Sperre ist allerdings die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zunächst aber nur bis Ende 2023.

Es können also noch weiterhin in 2023 Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.

Gesperrt ist aber derzeit die Umsetzung der BEG zum 1. Januar 2024

Weitere Hinweise gibt es auf BMWK-FAQ über diesen Link.

Der aktuelle Informationsstand ist jetzt:

  • Politisch ist die neue BEG-Förderrichtlinie mit (bis zu) 30 Prozent Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle eigentlich unumstritten und auch vom Haushaltsausschuss abgesegnet.
  • Die Finanzierungsgrundlage ist allerdings durch das Defizit im Klima-Transformations-Fond (KTF) akut gefährdet und steht derzeit unter dem Vorbehalt der Sperre des KTF-Titels.
  • Der Haushaltslogik folgend, müsste nun zunächst der Haushaltsplan für den KTF gesichert und die Sperre aufgehoben werden, bevor die neue BEG-Förderung 2024 in Kraft treten kann.

 

Da die Regierung zunächst den Haushalt 2023 verfassungskonform neu beschließen muss, wird im Nachgang entschieden, wie der Haushalt 2024 (ob Priorisierung diverser Maßnahmen oder Aussetzen der Schuldenbremse) und somit auch die Finanzierung der BEG-Förderung gesichert wird.

„Wir raten davon ab, die geplanten Verbesserungen in der Förderung derzeit in der Kundenkommunikation und im Marketing zu nutzen“, so VFF-Geschäftsführer Frank Lange. „Wir setzen uns aber natürlich dafür ein, dass die beschlossenen Verbesserungen der BEG-Förderung erhalten bleiben und halten Sie in dieser Sache auf dem Laufenden.“

Auf die Homepage des VFF gelangen Sie über diesen Link.

 

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