RAL Gütesicherung als ganzheitlicher Ansatz
Durchgängigkeit als wesentliches Add-on
So wie das Ganze mehr ist als die Summe seiner Teile, so ist die konsequente Gütesicherung aller Komponenten einer Wertschöpfungskette der Königsweg. Es bedeutet aber auch einen hohen Aufwand, die Vielzahl an Herstellern, aufeinander aufbauend, in eine ganzheitliche Gütesicherung einzubinden.
Die RAL Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofilsysteme e.V. (GKFP) hat dieses Prinzip der Durchgängigkeit bereits 2013 auf den Weg gebracht, als die Entscheidung fiel, den Schritt vom Profil zum System zu gehen und alle Komponenten einzubinden. Die neue RAL-GZ 716 sollte somit Gütesicherung im Sinne eines ganzheitlichen Qualitätsverständnisses werden.
Die RAL-GZ 716 wurde daher als Baukastensystem entwickelt, vom Rohstoff bis zum Endprodukt. Alle Komponenten, die im Kunststoff-Fenster verbaut sind, wie Fensterprofile, die PVC-U-Rezeptur, Dichtungs-Compounds, Dekorfolien, Verstärkungen und Verbinder, sind gütegesichert und unterliegen somit der Gütesicherung als Wertschöpfungskette. Damit beschränken wir uns nicht nur auf die Prüfung des Endprodukts, sondern legen den Schwerpunkt auf die durchgängige Qualität des gesamten Herstellungsprozesses.
Vier Gütegemeinschaften für ein Produkt
In gleicher Weise wird dieses Konzept durch gütegesicherte Beschläge und Isoliergläser fortgesetzt und geht in die Gütesicherung eines fertigen RAL Kunststoff-Fensters ein. Die Gütesicherung der Fensterfertigung samt Montage unterliegt der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren (Frankfurt).
Industrieseitig übernimmt der (Kunststoff-)Systemgeber die konzeptionelle Verantwortung aller oben genannten Bereiche, denn in der Systembeschreibung definiert er auch die zu verwendenden Beschläge sowie Vorgaben zum Fensterbau und zur Montage.
Nur gütegesicherte Elemente zugelassen
Nur gütegesicherte Komponenten dürfen in einem gütegesicherten System verwendet werden. Warum diese strenge Anforderung? Gütegesicherte Kunststoff-Fensterprofilsysteme müssen ihre Eignung am Endprodukt Fenster beziehungsweise Tür nachweisen. Dazu werden die abschließenden Prüfungen an Musterfenstern durchgeführt. Zuvor haben die verwendeten Komponenten ihre Anforderungen bestanden, um als „zugelassene Komponente“ überhaupt im gütegesicherten Fenstersystem verwendet werden zu dürfen.
Für alle Komponenten ist das „Triple“ aus Eignungsnachweis, Eigenüberwachung und regelmäßiger Fremdüberwachung vorgegeben. Dies sichert die kontinuierliche Güte des „Baukastens“, der an den Fensterbaubetrieb übergeben wird.
Auszüge aus dem Beitrag der RAL Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofilsysteme e.V. (GKFP) in der bauelemente bau Ausgabe 08/23. Den vollständigen Beitrag lesen Sie in unserer August-Ausgabe auf den Seiten 24 und 25.
Auf die Homepage der GKFP geht es hier entlang.
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