Baurechtlich auf dem neuesten Stand
bb-Rückblende: VFF-Fachtagung VOB und Recht
Aktuelle baurechtliche Themen aus Normung, Technik und Recht standen auf der Tagesordnung der Fachtagung VOB und Recht des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) am 29. Oktober 2019 in Frankfurt am Main. Die knapp 50 Teilnehmer der Veranstaltung wurden ebenso zu der aktuell diskutierten Frage zum Umgang mit der neuen DIN 18008 wie zur baurechtlichen Einschätzung der Digitalisierung am Bau durch BIM (Building Information Modeling) sowie auch zu den Neuerungen beim Schutz der Leistung informiert.
Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller von der Frankfurter Baurechtskanzlei SMNG eröffnete die Vortragsreihe mit einer rechtlichen Beurteilung der neuen „DIN 18008: Glas im Bauwesen", die insbesondere im Blick auf die Verwendung von Glas mit sicherem Bruchverhalten bei verglasten Türen und bodentiefen Verglasungen ohne Absturzsicherung schon im Vorfeld ihrer Verabschiedung für Gesprächsstoff und Verunsicherung in der Branche gesorgt hatte. Niemöller nannte drei wichtige Punkte: Es ist Einzelfallbetrachtung geboten. Darüber hinaus müsse es gegebenenfalls einen Hinweis des Auftragnehmers an den Auftraggeber geben. „Übergeordnet ist in diesem Zusammenhang die Pflicht aller Baubeteiligten zu beachten, bei der Ausführung/Realisierung von Bauleistungen Gefahren für Gesundheit und Leben zu vermeiden", so Niemöller.
Problem des Mehrparteienmodells
Zum Themenkomplex Digitalisierung am Bau gab es drei Referate. Aus baurechtlicher Sicht thematisierte Niemöller das mit BIM verbundene Problem eines Mehrparteienmodells mit einem Vertrag, das anders als das in Deutschland übliche Zweiparteienmodell größere Risiken mit sich bringt und noch nicht etabliert ist. Markus Christoffel, Baurechtsexperte des VFF, stellte im Anschluss Lösungsansätze für die Branche mit Hilfe des demnächst erscheinenden VFF-Merkblatts BIM.01 vor. Michael Turba von der SMK Versicherungsmakler AG ergänzte die beiden Vorträge um spezielle, auf die BIM-Problematik zugeschnittene Versicherungsoptionen.
Weitere Referate der Fachtagung erläuterten das überarbeitete VFF-Merkblatt VOB.03 zum Thema „Schutz der Leistung" (Christoffel), die „Gründung von Auslandsgesellschaften zur Gewinnung von Fach- und Montagekräften" (Syndikus-Rechtsanwältin Morena Van vom Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V.) sowie „VOB/A2019: Wichtige Neuerungen für die Bieter" (Rechtsanwältin Bianca Mickasch von SMNG). Zum Abschluss erläuterte Rechtsanawalt Klaus-Peter Radermacher, ebenfalls von SMNG, wie bei den Fachtagungen VOB und Recht üblich, Urteile aus der aktuellen Rechtsprechung im Blick auf die praktische Bedeutung insbesondere für Fenster- und Fassadenbauer.
Ins Zentrum gerückt
„Mit der zunehmenden Komplexität des Bauens, Stichwort Digitalisierung, rücken baurechtliche Fragen immer mehr vom Rande ins Zentrum des Baugeschehens", erklärte VFF-Geschäftsführer Frank Lange nach der Fachtagung. „Als Interessensvertretung unserer Mitglieder und der gesamten Branche sehen wir es als eine wesentliche Aufgabe unserer Arbeit an, in baurechtlichen Fragen immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben."
Auf die Homepage des VFF geht es hier entlang.
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