15. Juni 2020

Einbruchschutz-Anforderungen für Tore liegen jetzt vor

Mit der DIN/TS 18194:2020-07 ist nun ein Regelwerk verfügbar, das Einbruchschutzanforderungen für Tore festlegt. Foto: Hörmann

Das Thema Einbruchschutz begleitet seit langer Zeit Hersteller, Betreiber von privaten und gewerblichen Anlagen aber auch den Privatmann. Maßnahmen zum Einbruchschutz sind wichtig – und werden in der heutigen Zeit immer wichtiger –, um das unerlaubte Eindringen in einen Raum zu unterbinden und Werte zu sichern.

Während der Einbruchschutz von Endverbrauchern, unter der Maßgabe des Sicherns von Eigentum und Privatsphäre gesehen wird, sind die Betrachtungen der Hersteller entsprechender Produkte bzw. der Normengremien, die hier für die Erstellung entsprechender Regeln zuständig sind, differenzierter.

DIN EN 1627...1630 gilt nicht für Tore

Der Bereich Einbruchschutz für Tore wurde bisher nicht mit einer Regel bzw. Norm erfasst. Europäische Normen zur Definition des Einbruchschutzes wurden nur für Türen und Fenster entwickelt. Mit der Normenreihe DIN EN 1627 .. 1630 finden sich Prüfanforderungen für statische, dynamische und manuelle Einbruchversuche sowie deren Klassifizierung wieder, die aber originär aus dem Tür- und Fensterbereich stammen.

Ungenaue Anwendungsbereiche in den Normen DIN EN 1627...1630 hatten zur Folge, dass Prüfungen auch für Tore auf Basis der DIN EN 1627...1630 durchgeführt wurden, obwohl der Anwendungsbereich der Normen Tore explizit ausschließt: „(…) Dieses Dokument gilt nicht für Türen, Tore und Schranken, die für den Einbau im Bereich für den Zugang von Personen dienen und die hauptsächlich für einen sicheren Zugang für Güter und von personen-geführten Fahrzeugen im industriellen, gewerblichen und Wohnbereich gedacht sind, welche in den Anwendungsbereich der EN 13241 fallen (…)“.

Somit fehlt am Markt eine Einbruchschutznorm für Tore. Ein Zustand, der zusammen mit der falschen Anwendung der EN 1627...1630 für Tore den Betreiber stets weiter verunsichert.

DIN/TS 18194 speziell für Tore entwickelt

Tore sind anders aufgebaut als Türen oder Fenster, funktionieren anders und sind nicht mit Türen oder Fenstern gleichzusetzen. Aus diesem Grund gibt es eben auch für Tore eine eigene europäische Produkt-norm EN 13241, die seit 2003 europäisch eingeführt und in der Branche bekannt ist.

Um die „Produktbesonderheiten“ von Toren für den Bereich des Einbruchschutzes Rechnung zu tragen, gibt es auf europäischer Ebene bereits seit Langem Aktivitäten, torspezifische Anforderungen für den Einbruchschutz zu definieren. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Gute Nachrichten für Anwender und Torhersteller, die torspezifische Anforderungen in einer dafür entwickelten Norm finden wollen:

Mit der DIN/TS 18194:2020-07 ist nun ein Regelwerk verfügbar, das im Konsens zwischen der bayerischen Polizei, Prüfstellen, Torherstellern, dem BVT-Verband Tore und dem Industrieverband Tore Türen Zargen entwickelt wurde.

Den kompletten Beitrag veröffentlichen wir in der Augustausgabe von bauelemente bau, die am 6. August erscheinen wird.

Nähere Informationen zur neuen Norm bietet Ihnen der Industrieverband Tore Türen Zargen.

 

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